In Anbetracht noch nicht abgeschlossener Nachzählungen und Gerichtsverfahren über anhängige Beschwerden im Zusammenhang mit den US-Präsidentschaftswahlen vom 3. November wird das Übergangsteam des von mehreren Medien zum Wahlsieger erklärten Kandidaten Joe Biden noch nicht seine offizielle Arbeit aufnehmen.
Während das Team Biden die General Services Administration (GSA) – jene Behörde, die unter anderem überwacht, wer Zugang in die Funktionsetagen von Regierungsbehörden erhält – drängt, den Übergangsprozess zu einer Administration Biden einzuleiten, traf diese noch keine Veranlassungen dieser Art.
GSA will sich an alle Bestimmungen des PTA halten
Ein Sprecher der GSA
erklärte auf Anfrage gegenüber der englischsprachigen Epoch Times, dass die Behörde noch zu keiner endgültigen Beurteilung der Situation gelangt sei.
Eine rechtsgültige Klärung bezüglich eines Machttransfers sei noch nicht erfolgt, deshalb würden die GSA und ihre Leiterin Emily Murphy „weiterhin nach allen Vorschriften handeln, die kraft Gesetzes gelten, und diese erfüllen“. Einen Übergangsprozess werde man erst einleiten, wenn „ein klarer Gewinner auf der Grundlage jenes Prozesses feststeht, den die Verfassung vorsieht“. Aus der Behörde heißt es:
„Der Klärungsprozess bezüglich der Administration wird vollzogen, um Zugang zu Diensten und Einrichtungen zu eröffnen, wie dies im Gesetz über den Übergang der Präsidentschaft (PTA) niedergelegt ist.“
Und weiter: „Bevor dieser Prozess abgeschlossen ist, ist es möglich, dem Biden-Übergangsteam weiterhin Zugang zu Diensten zu ermöglichen, die ihm im Stadium vor einer Bestätigung der Wahl zustehen.“
Diese beinhalten begrenzten Zugang zu Diensträumlichkeiten, Computern und der Möglichkeit, Hintergrundinformationen einzuholen, um Sicherheitsfreigaben zu beantragen. Die GSA werde alle Schritte dieser Art im Einklang mit den Bestimmungen des PTA vollziehen.
Übergang in eigenem Gesetz aus dem Jahr 1963 geregelt
Die GSA wurde 1949 von Präsident Harry S. Truman gegründet. Sobald sie offiziell das Procedere zum Übergang im Weißen Haus eingeleitet hat, hat das Übergangsteam des President-elect Anspruch auf Gehälter aus dem Bundeshaushalt und auf Reisekostenerstattung. Der Vorsitzende des Kontroll- und Reformausschusses des Repräsentantenhauses, Gerry Connolly (D-Virginia), mahnte zu einem raschen Übergang aufgrund der Pandemiesituation:
„Die Administration [GSA] spielt eine entscheidende Rolle beim friedlichen Übergang der Macht und wenn es darum geht, sicherzustellen, dass vitale Regierungsfunktionen nicht unterbrochen werden. Unter den Verhältnissen einer tödlichen Pandemie ist dies wichtiger denn je.“
Das aktuell gültige
Gesetz, das den Übergang regelt, wurde 1963 verabschiedet. Die GSA bestimmt unter den dort beschriebenen Vorgaben den Zeitpunkt, da ein Sieger der Präsidentenwahl feststeht.
Anschließend ermächtigt sie den President-elect, mit den Bundesbehörden zu kommunizieren und stattet diese mit Geldmitteln aus, die ihre Funktionsfähigkeit in der Übergangsphase sicherstellen sollen. Die künftige Regierung hat etwa zwei Monate Zeit, sich auf dieser Grundlage zu organisieren, bis am 20. Januar der neue Präsident vereidigt wird.
Biden steht noch nicht als Sieger fest
Ob Joe Biden dieser sein wird, steht bis dato noch nicht fest. Zwar haben die meisten Medien, seine Partei und er selbst sich auf Grundlage der bis dato bekannt gegebenen Wahlergebnisse aus den Bundesstaaten zum Wahlsieger erklärt. Allerdings müssen in mehreren Bundesstaaten Nachzählungen stattfinden und es sind mehrere Beschwerden anhängig wegen behaupteter Unregelmäßigkeiten und möglichen Fällen von Wahlbetrug.