Türkisches Parlament verschärft „Anti-Terror-Gesetze“ – Opposition sieht Fortsetzung des Ausnahmezustands

Eine Woche nach Ende des Ausnahmezustands in der Türkei füllt die Regierung die Lücke mit einem neuen Gesetz. Einige Paragrafen schreiben den Notstand fort.
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Türkei-Flaggen.Foto: Emrah Gurel/AP/Archiv/dpa
Epoch Times26. Juli 2018

Das türkische Parlament hat ein umstrittenes Gesetzespaket mit neuen „Anti-Terror-Maßnahmen“ verabschiedet, in dem die Opposition eine Fortsetzung des Ausnahmezustands sieht.

Die Abgeordneten der islamisch-konservativen AKP von Präsident Recep Tayyip Erdogan und der mit ihm verbündeten ultrarechten MHP stimmten am Mittwoch für das Paket, das insbesondere die Möglichkeit zur Entlassung von Staatsbediensteten mit Kontakten zu „Terrorgruppen“ um drei Jahre verlängert.

Justizminister Abdulhamit Gül hatte vergangene Woche zur Aufhebung des zweijährigen Ausnahmezustands gesagt, dieser gehe zu Ende, nicht aber der „Kampf gegen den Terror“. Die oppositionelle CHP warf der Regierung vor, mit den Gesetzen den Ausnahmezustand fortsetzen zu wollen. Auch die EU warnte, dass das Gesetzespaket den positiven Effekt der Aufhebung des Ausnahmezustand zunichte zu machen drohe.

Unter dem Notstand, der kurz nach dem gescheiterten Militärputsch vom 15. Juli 2016 verhängt worden war, hatte Erdogan per Dekret mehr als 150.000 Staatsbedienstete wegen Terrorverdachts entlassen oder suspendiert. Normalerweise wäre die Gültigkeit der Notstandsdekrete mit Aufhebung des Ausnahmezustands zu Ende gegangen, doch mit den neuen Gesetzen bleibt die Möglichkeit für Entlassungen weitere drei Jahre bestehen.

Auch erlauben die Gesetze der Regierung, weiter Staatsbedienstete beim Verdacht auf Verbindungen zu Terrorgruppen zu entlassen. Dazu zählen in der Türkei insbesondere die Gülen-Bewegung, die für den Putschversuch verantwortlich gemacht wird, und die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Auch wer nach einer Beschwerde von einer Sonderkommission wieder auf seinen Posten eingesetzt wird, hat keinen Anspruch auf Kompensation.

Des weiteren schränken die neuen „Anti-Terror-Gesetze“ das Versammlungsrecht ein und geben Gouverneuren das Recht, eine 14-tägige Zugangssperre für bestimmte Gebiete zu verhängen. Verdächtige können außerdem bis zu zwölf Tage ohne Beschluss eines Richters inhaftiert werden. Das Gesetz muss noch von Präsident Erdogan unterzeichnet werden.

Unterdessen wurden mit Beschluss des Innenministeriums die Pässe von mehr als 155.000 Staatsbürgern wieder in Kraft gesetzt, die während des Ausnahmezustands per Dekret gesperrt worden waren, weil sie mit „Verdächtigen“ verheiratet sind. Unter dem Ausnahmezustand wurden die Pässe von hunderttausenden Bürgern gesperrt. Hunderte gesuchte mutmaßliche Gülen-Anhänger flohen daher illegal über die Grenze. (afp)



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