Trump zweifelt an Bidens Begnadigungen – automatische Unterschriften als Problem

US-Präsident Donald Trump stellt die Gültigkeit der von seinem Amtsvorgänger Joe Biden ausgesprochenen Vorausbegnadigungen infrage. Dies hat er am Montag, 17.3., in einem Post auf Truth Social mitgeteilt. Trump bezieht sich dabei auf die Begnadigungen, die der Ex-Präsident Mitgliedern des sogenannten Untersuchungskomitees zu den Ereignissen vom 6. Januar 2021 ausgesprochen hat. Unter diesen waren unter anderem Kongresspolitiker wie der spätere Senator Adam Schiff und die bei den Republikanern in Ungnade gefallene Liz Cheney.
Zudem hatte Biden im Voraus Begnadigungen für weitere Persönlichkeiten ausgesprochen, von denen er annahm, dass die Regierung Trump juristische Rachefeldzüge gegen sie planen könnte. Zu diesen gehören der frühere Generalstabschef Mark Milley und der frühere medizinische Chefberater des Weißen Hauses, Dr. Anthony Fauci.
Begnadigungen haben nach Einschätzung Trumps „weder Rechtskraft noch Wirkung“
Trump hält die Begnadigungen für juristisch unwirksam, weil sein Amtsvorgänger sie nicht per Hand unterzeichnet hat. Stattdessen habe er ein Unterschriftenautomat verwendet. Dies mache sie „nichtig, vakant, und ohne Rechtskraft oder Wirkung“. Der Präsident äußerte Zweifel, dass Biden von den Begnadigungen gewusst und diese genehmigt habe.
Er kündigte an, dass die Mitglieder des Komitees zum 6. Januar „Gegenstand von Ermittlungen auf höchster Ebene“ sein würden. Bereits gegenüber Medien wie NBC hatte Trump im Januar erklärt, die Mitglieder des Komitees hätten sich „schwerer Verbrechen“ schuldig gemacht. Er äußerte sich jedoch nicht weiter dazu, welche er damit meine. Er hatte die Untersuchung zu den damaligen Ereignissen mehrfach als Ausdruck einer „Hexenjagd“ bezeichnet.
Die Äußerungen Trumps scheinen vom Oversight Project inspiriert zu sein, das vom bekannten Think-Tank Heritage Foundation inspiriert wurde. Dort hatte man in der Vorwoche auf X die Frage aufgeworfen, ob und inwieweit Biden tatsächlich alle Rechtsakte gekannt habe, die seine Unterschrift trugen. Der identische Schriftzug auf allen Dokumenten deute darauf hin, dass alle Unterschriften automatisch gesetzt worden seien.
Seit Regierung Bush 43 gelten automatische Unterschriften offiziell als gültig
Inwieweit es Trump tatsächlich möglich sein wird, die Begnadigungen anzufechten, ist ungewiss. Die US-Verfassung sieht die Aufhebung einer einmal von einem Präsidenten ausgefertigten und persönlich zugestellten Begnadigung nicht vor. Weder sein Nachfolger noch der Kongress soll diese rückgängig machen können.
Dass Rechtsakte des Präsidenten zwingend von Hand unterschrieben sein müssen, bestimmt ebenfalls kein Gesetz oder gleichwertiger Rechtsakt. Sowohl Biden als auch der 44. US-Präsident Barack Obama benutzten ein automatisches Gerät, um offizielle Dokumente zu unterzeichnen.
Dass eine Unterschrift durch einen Automaten ebenfalls gültig sei, bestimmt auch eine Direktive aus dem Jahr 2005. Präsident George W. Bush hatte damals eine Anleitung durch das Rechtsberatungsbüro des Justizministeriums in Auftrag gegeben. In dieser hieß es:
„Der Präsident muss nicht persönlich den physischen Akt des Anbringens seiner Unterschrift unter ein Gesetz vollziehen, das er genehmigt und zu unterzeichnen beschließt, damit das Gesetz wird. Vielmehr kann der Präsident einen Gesetzentwurf im Sinne von Artikel I, Abschnitt 7 unterzeichnen, indem er einen Untergebenen anweist, die Unterschrift des Präsidenten auf einem solchen Gesetz anzubringen, zum Beispiel durch Autopen.“
Begnadigungen sollen Begünstigten „Schaden an Ruf und Finanzen“ ersparen
Biden hatte „außergewöhnliche Umstände“ als Begründung für seine Vorausbegnadigungen angeführt. Er könne „nicht guten Gewissens nichts tun“, äußerte er in einer Erklärung zu den Akten, die zu seinen letzten Veranlassungen als Präsident zählten.
Er gehe zwar davon aus, dass die potenziell Betroffenen nichts Falsches getan hätten und im Fall einer Strafverfolgung entlastet würden. Es könne jedoch „die bloße Tatsache, dass gegen sie ermittelt wird oder sie strafrechtlich verfolgt werden, ihren Ruf und ihre Finanzen irreparabel schädigen“.
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