Trump will Ginsburg-Sitz am Supreme Court umgehend nachbesetzen – Abweichler im Senat möglich
Der Tod der US-amerikanischen Verfassungsrichterin Ruth Bader Ginsburg, die am Freitag (18.9.) in Washington, D. C. an den Folgen eines Krebsleidens verstorben war, wird eine neue Front im US-Wahlkampf eröffnen. Präsident Donald Trump hat bereits angekündigt, in der nächsten Woche dem Senat eine Kandidatin für die Nachfolge vorzuschlagen und diesen dazu aufgefordert, die Nachbesetzung am Supreme Court „ohne Aufschub“ durchzuführen. Die Namen zweier Favoritinnen werden bereits in den Medien genannt.
Verfassungskrise bei Szenario wie 2000?
Ob es jedoch noch gelingen wird, die Nachbesetzung vor den Wahlen am 3. November durchzuführen, wenn der Präsident, das Repräsentantenhaus und ein Dritten der Senatssitze neu gewählt werden, ist ungewiss. Während die Demokraten in der Hoffnung, das Weiße Haus und die Senatsmehrheit erobern zu können, auf eine Nachbesetzung des freien Sitzes im Supreme Court drängen, weist Senator Ted Cruz darauf hin, dass jede Verzögerung die USA in eine Verfassungskrise stürzen könnte.
Sollte sich bei der Präsidentenwahl beispielsweise ein Szenario wie im Jahr 2000 ergeben, als der Supreme Court die Rechtmäßigkeit der Feststellung des knappen Ergebnisses im entscheidenden Bundesstaat Florida bestätigen musste, würde ein 4:4-Patt im Höchstgericht dazu führen, dass über mögliche Wahlanfechtungen nicht entschieden werden könnte, schildert Cruz in einem Interview mit Fox-News-Talkmaster Sean Hannity.
Der demokratische US-Präsidentschaftskandidat Joe Biden und der Minderheitsführer im Senat, Chuck Schumer, beharren darauf, dass der Nominierungsprozess bis nach der Wahl im November verschoben wird und der gewählte Präsident ein Vorschlagsrecht ausüben soll. Das Vorschlagsrecht verbleibt jedoch unabhängig vom Ausgang der Wahl in jedem Fall beim amtierenden Präsidenten – bis zum offiziellen Ende seiner Amtsperiode am 20. Januar 2021.
Ginsburg wurde selbst nach nur 42 Tagen bestätigt
Als in der letzten Phase der Amtszeit von Trumps Amtsvorgänger Barack Obama der Höchstrichter Antonin Scalia verstorben war, drängte der Präsident allerdings ebenso wie die Spitzen der Demokraten auf eine Nachbesetzung noch in derselben Amtsperiode. Scalia starb im Februar 2016, neun Monate vor der Wahl und knapp ein Jahr vor dem Ende von Obamas zweiter Amtszeit. Da die Republikaner damals schon über eine Mehrheit im Senat verfügten, scheiterte dieses Vorhaben.
Zudem sind kurze Abstände zwischen Nominierung und Bestätigung durch den Senat kein Novum: Bereits 1975 wurde der bis 2010 amtierende John Paul Stevens 16 Tage nach seiner Nominierung vom Senat abgesegnet, 1981 erhielt Sandra Day O’Connor nach 33 Tagen die Bestätigung und Ginsburg selbst, die von Bill Clinton nominiert wurde, fand 42 Tage später im Senat die Mehrheit.
Auch der Mehrheitsführer im Senat, Mitch McConnell, zeigte sich offen für eine zeitnahe Nachbesetzung des Sitzes Ginsburgs. Allerdings birgt es ein Risiko für ihn und die Republikaner, zu versuchen, die Besetzung noch vor den Wahlen durchziehen zu wollen. Zwar hatten die letzten Zwischenwahlen 2018 gezeigt, dass die Bürger Obstruktions- und Showeinlagen der Demokraten wie damals im Vorfeld der Bestätigung des von Trump vorgeschlagenen Höchstrichters Brett Kavanaugh nicht goutieren. Die Republikaner konnten deshalb ihre 53:47-Stimmenmehrheit im Senat halten.
Fallen Republikaner im Senat Trump in den Rücken?
Allerdings könnte eine Mehrheit für Trumps Kandidatin auf Messers Schneide stehen, weil mehrere als potenzielle Abweichler geltende republikanische Senatoren bereits jetzt ihre Ablehnung einer Nachbesetzung vor den Wahlen zum Ausdruck gebracht haben. Bereits Brett Kavanaugh wurde lediglich mit einer Mehrheit von 50 zu 48 Stimmen gewählt.
Zu den ersten republikanischen Senatoren, die sich gegen eine Neubesetzung vor der Wahl ausgesprochen hatten, gehört Susan Collins aus Maine. Die Abstimmung sollte auf nach der Wahl verlegt werden, um „fair und konsistent zu sein und das Vertrauen der Amerikaner in gewählte Amtsträger zu sichern“. Auch bezüglich des Vorschlagsrechts schwenkt sie auf die Linie der Demokraten ein:
Die Entscheidung über eine lebenslange Nominierung für den Supreme Court sollte von dem Präsidenten getroffen werden, der am 3. November gewählt wird.“
Zu den anderen „Wackelkandidaten“ gehören die Senatoren Mitt Romney (Utah), Lisa Murkowski (Alaska) und Chuck Grassley (Iowa). Hingegen hat die Nachfolgerin des 2018 verstorbenen John McCain, Martha McSally (Arizona), bereits jetzt erklärt, eine Bestätigung vor den Wahlen zu unterstützen.
Trump: „Wir wurden gewählt, um unsere Kandidaten durchzubringen“
Während Trumps erste Amtszeit am 20. Januar endet, wird der neu gewählte Senat am 3. Januar konstituiert. Es wäre demnach auch möglich, dass Trump sein Vorschlagsrecht noch vor der Wahl ausübt und der „alte“ Senat zwischen dem Wahltag und der Neukonstituierung über die nominierte Person abstimmt.
Der Präsident selbst hält es für angebrachter, die Position noch vor der Wahl nachzubesetzen und damit den bestehenden Wählerauftrag zu erfüllen:
Wir haben die Pflicht als die Wahlsieger, unsere Kandidaten zu wählen, und im Moment sind wir hier [im Weißen Haus].“
Trump hat angekündigt, bereits in der kommenden Woche seine Nominierung bekannt zu geben – und er hat bereits anklingen lassen, dass er eine Frau nominieren werde. Es haben sich auch bereits zwei Favoritinnen für die Ginsburg-Nachfolge herauskristallisiert.
Im einen Fall handelt es sich um Amy Coney Barrett vom Siebenten Bezirksappellationshof in Illinois. Die Katholikin und siebenfache Mutter aus New Orleans stammt aus einer bekannten Juristenfamilie und hat auch als Professorin an mehreren Universitäten gelehrt.
Die Legende vom „Kampf zwischen Konservativen und Liberalen“
Der andere Name, der genannt wird, ist der von Barbara Lagoa vom United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit in Alabama. Lagoa stammt aus Miami und Donald Trump erklärte, die aus der hispanischen Community kommende Juristin sei „eine außerordentliche Persönlichkeit“ und er habe „unglaubliche Dinge über sie gehört“. In Miami sei Lagoa „hoch angesehen“.
Die Demokraten und führende Medien stilisieren die Frage der Ginsburg-Nachfolge einmal mehr zu einem Tauziehen um einen „konservativen“ oder „liberalen“ Supreme Court. Tatsächlich geht es bei der Nominierung von Höchstrichtern jedoch um die Frage des Verfassungsverständnisses.
Konservative Präsidenten legen bei ihren Nominierungen hohen Wert darauf, dass die Richter von einem originären und wörtlichen Verständnis der Verfassung ausgehen, auch weil demokratische Präsidenten in der Vergangenheit häufig Richter – wie auch Ginsburg – nominiert hatten, die in der Verfassung ein „lebendes Dokument“ sahen, das der „Fortentwicklung“ durch die Rechtsprechung unterliege.
Im Ergebnis bedeutete das, dass „aktivistische Richter“, meist mit „progressivem Hintergrund“, in ihrem Bemühen bestätigt wurden, den „gesellschaftlichen Wandel“ und Aspekte der „sozialen Gerechtigkeit“ in ihre Gesetzesinterpretationen einfließen zu lassen. Im Regelfall handelte es sich um Chiffren für die Durchsetzung linker politischer Anliegen. Herzstück davon war etwa das Urteil im Fall „Roe v. Wade“ im Jahr 1973, das die Abtreibung als alleinige Frage der „Entscheidungsfreiheit der Frau über ihren Körper“ qualifizierte – ohne dem Körper des Ungeborenen ein entsprechendes Schutzinteresse zuzugestehen.
Bush-43-Nominierter Roberts enttäuscht Konservative
Konservative hoffen darauf, dass ein mehrheitlich aus Richtern mit traditionellem Verfassungsverständnis zusammengesetzter Supreme Court dieses Urteil zu Fall bringen wird.
Zumindest wachsen mit jedem Richter, der eine progressive Neuinterpretation der Verfassung ablehnt, die Chancen, dass der Gerichtshof von Roe v. Wade mit der Begründung abweicht, dass es sich bei der Frage gesetzlicher Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch um keine handelt, die einer bundesweiten Beurteilung zugänglich wäre – was zur Folge hätte, dass die Ausgestaltung der Gesetzgebung weitgehend wieder Zuständigkeit der einzelnen Bundesstaaten wäre.
Derzeit gelten die Supreme-Court-Richter Clarence Thomas (nominiert von George H. W. Bush), Samuel Alito (George W. Bush) und die von Trump nominierten Neil Gorsuch und Brett Kavanaugh als Richter mit originärem Verfassungsverständnis und damit als „konservativ“, die von Bill Clinton bzw. Barack Obama nominierten Richter Stephen Breyer, Elena Kagan und Sonia Sotomayor demgegenüber als „aktivistisch“.
Der von Bush 43 nominierte Chief Justice John Roberts hat sich in den meisten Fällen als Zünglein an der Waage erwiesen – zuletzt in der Tendenz allerdings, zum Leidwesen vieler Bush- und Trump-Wähler, als Richter, der sich in Lebensschutz-Fragen auf die Seite der „Liberalen“ schlug.
Wechselnde Mehrheiten im Supreme Court
Dennoch sind insbesondere die Voten der als konservativ eingestuften Richter nicht immer voraussehbar. So hatte Gorsuch beispielsweise in einem Konglomerat mehrerer Anlassfälle mit seiner entscheidenden Stimme den Ausschlag gegeben bezüglich eines Urteils, das die Diskriminierung von LGBTQ-Personen am Arbeitsplatz für unzulässig erklärte.
Auch im Fall Sessions v. Dimaya war Gorsuch derjenige, der die entscheidende Stimme zur Aufhebung einer Residenzpflicht im Einwanderungsgesetz beisteuerte. Der von Trump nominierte Richter wertete die Bestimmung als zu vage, um den Anforderungen der Verfassung an die Gesetzgebung zu genügen.
Im Januar 2019 schrieb Bonnie Kristian in „The Week“ von einer „unerwarteten Allianz für Bürgerrechte“, die sich zwischen Gorsuch und Sotomayor ergäbe – die als einzige Höchstrichterin als noch weiter linksstehend eingestuft wird als Ruth Bader Ginsburg. Beide verbinde in ihrer Entscheidungspraxis eine Tendenz zur „Verteidigung robuster Rechte auf ein faires Verfahren und Skepsis gegenüber der Übergriffigkeit von Exekutivorganen“.
„Kompromittierte Justiz“ durch liberalen Aktivismus
Gorsuch warnte jedoch auch schon 2005 im „National Review“ vor der „Obsession amerikanischer Liberaler mit Blick auf den Gerichtssaal“. Wo es ihnen nicht gelänge, ihre soziale Agenda über Mehrheiten an der Wahlurne durchzusetzen, versuchten sie, den demokratischen Prozess zu umgehen, indem sie auf Richter bauten, die den gewählten Volksvertretern eine Agenda aufdrücke. Dies führe zu einer „kompromittierten Justiz, die nicht länger unabhängig“ sei und dem Land schade.
Es ist davon auszugehen, dass Trumps Kandidatin – wer immer sie am Ende sein mag – eine ähnliche Position einnehmen werde. Ein Schwerpunkt bei der Auswahl seiner Höchstrichter lag für Donald Trump bisher auch in der Verteidigung der Rechte der Bundesstaaten gegenüber der zentralen Gesetzgebung in Washington.
Unterdessen ist es ungewiss, ob eine Bestätigung der neuen Höchstrichterin vor der Wahl Trump und den Republikanern nützen oder schaden würde. Gewalttätige Proteste infolge einer Bestätigung vor den Wahlen, wie sie zu erwarten wären, würden den Demokraten schaden, auf der anderen Seite könnte ein noch offenes Rennen um die Ginsburg-Nachfolge republikanische Wähler zusätzlich mobilisieren.
Andererseits könnten Wähler der Mitte im Fall einer Bestätigung der Trump-Kandidatin bei den Wahlen im November zu Joe Biden und den Demokraten tendieren – gemäß der Überlegung, dass das damit verbundene Risiko sinke, weil ein „konservativer“ Supreme Court gesetzgeberische Exzesse der Demokraten verlässlich stoppen würde.
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