Trump erleidet zweite juristische Niederlage im Prozess Carroll

Der frühere US-Präsident Trump verliert immer mehr juristische Prozesse, seiner Beliebtheit tut das jedoch keinen Abbruch. Er und seine Befürworter sehen das als politischen Kampf vor den US-Wahlen.
Ex-US-Präsident Donald Trump spricht auf dem Flughafen von Atlanta mit Reportern.
Ex-US-Präsident Donald Trump spricht auf dem Flughafen von Atlanta mit Reportern.Foto: Alex Brandon/AP
Epoch Times7. September 2023

Der frühere US-Präsident Donald Trump hat im Streit um Vergewaltigungs- und Verleumdungsvorwürfe der Kolumnistin E. Jean Carroll eine weitere schwere juristische Niederlage eingesteckt. Ein New Yorker Richter urteilte am Mittwoch, dass beim zweiten Zivilprozess in dem Fall nicht mehr entschieden werden müsse, ob Trump die Journalistin verleumdet habe. Dies sei bereits durch das Urteil in dem ersten Prozess in der Sache im Mai geklärt und bejaht worden.

Bei dem zweiten Zivilprozess, der Anfang kommenden Jahres starten soll, solle es nur noch um die Höhe des Schadenersatzes gehen, den Trump Carroll zahlen muss, erklärte Bundesrichter Lewis Kaplan. Eine Geschworenenjury hatte Trump im Mai wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung bereits zu fünf Millionen Dollar (rund 4,7 Millionen Euro) Schadenersatz und Schmerzensgeld an Carroll verurteilt.

Auf den Ex-Präsidenten und Präsidentschaftsbewerber kommt nun im Zuge des zweiten Prozesses zusätzlicher Schadenersatz zu. Trumps Anwälte argumentierten, dass der Schadenersatz auf den Betrag begrenzt werden sollte, der im zweiten Fall zugesprochen wurde. Der Richter lehnte diesen Antrag ab.

Trump: „Sie hat sich die Geschichte ausgedacht“

Carroll wirft Trump vor, sie im Frühjahr 1996 in der Umkleidekabine eines New Yorker Luxuskaufhauses vergewaltigt zu haben. Ihren Vorwurf machte die langjährige Kolumnistin des Magazins „Elle“ erstmals 2019 öffentlich, als Trump Präsident war. Der Republikaner bezichtigte Carroll daraufhin der Lüge, er habe sie in seiner Zeit als Präsident nie getroffen und erklärte, sie sei nicht sein „Typ“.

Carrolls Klage war ausschließlich deswegen möglich, weil der Bundesstaat New York im Jahr 2022 ein Gesetz erlassen hatte, das es mutmaßlichen Opfern von Sexualdelikten – im begrenzten Zeitraum von November 2022 bis November 2023 – ermöglichte, Fälle außerhalb der Verjährungsfrist vorzubringen. Trump bezeichnet den Fall wiederholt als politisch motivierte Hexenjagd.

Im Jahr 2022 schrieb Trump auf Truth Social, nachdem Frau Carroll ein CNN-Interview gegeben hatte: „Dieser ‚Ms. Bergdorf Goodman Fall‘ ist ein kompletter Betrug. […] Sie hat sich die Geschichte ausgedacht, dass ich sie an der Tür dieses überfüllten Kaufhauses in New York City getroffen und sie innerhalb weniger Minuten ‚zur Ohnmacht gebracht‘ habe. Das ist ein Schwindel und eine Lüge.“ Und Carroll sei nicht in der Lage, den Zeitpunkt des Vorfalls zu nennen. „Der Grund, warum sie es nicht weiß, ist, dass es nie passiert ist“, so Trump.

Trump plädierte auf unschuldig

Die heute 79-jährige Carroll verklagte Trump insgesamt zwei Mal: In einer ersten Verleumdungsklage ging es um Trumps Äußerungen in seiner Zeit als Präsident. In der zweiten Klage ging es um die mutmaßliche Vergewaltigung selbst sowie um eine Erklärung Trumps aus dem Jahr 2022, als der heute 77-Jährige nicht mehr Präsident war. Trump hatte Carroll dabei – wie bereits 2019 – vorgeworfen, die Vergewaltigung erfunden zu haben. In einer Gegenklage beschuldigte er Carroll der Verleumdung, allerdings wurde seine Klage abgewiesen.

Die zweite Klage wurde zuerst in einem Zivilprozess verhandelt, mit dem Fünf-Millionen-Urteil vom Mai als Ausgang. Der zweite Zivilprozess soll am 15. Januar 2024 beginnen. Das ist derselbe Tag, an dem auch die Präsidentschaftsvorwahlen der Republikaner beginnen, bei denen Trump haushoher Favorit ist.

Der zuständige Richter Kaplan schrieb nun, Trumps Erklärung aus dem Jahr 2022 sei inhaltlich „identisch“ mit seinen Äußerungen aus dem Jahr 2019. Deswegen könne das Urteil der Jury über die Äußerungen von 2022 auch auf die Äußerungen von 2019 angewandt werden. Diese seien folglich ebenfalls „verleumderisch“ gewesen. Kaplan gab mit seiner Entscheidung einem Antrag Carrolls statt. (afp/nh)



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