Trump-Anwalt klagt über YouTube-Zensur: Statement aus Senats-Hearing entfernt

Der Anwalt des Teams von US-Präsident Donald Trump in Nevada, Jesse Binnall, klagt über die Entfernung eines Videos von YouTube. Darin war sein Eingangsstatement zu einem Hearing über Wahlbetrug bei der Präsidentenwahl enthalten.
Titelbild
Jesse Binnall.Foto: GREG NASH/POOL/AFP via Getty Images
Epoch Times22. Dezember 2020

Anwalt Jesse Binnall, der für das Team des amtierenden US-Präsidenten Donald Trump arbeitet, hat der Videoplattform YouTube vorgeworfen, einen Beitrag von ihm zensiert zu haben.

Wie die englischsprachige Epoch Times berichtet, habe die Plattform Binnalls Eingangsstatement zu einer Anhörung des Senatsausschusses für Heimatschutz aus der Aufzeichnung entfernt. Bei der Anhörung ging es um Wahlbetrug im Umfeld der Präsidentenwahl vom 3. November.

„YouTube hat entschieden, mein Eingangsstatement im Senat, das ich unter Eid und auf der Grundlage belastbarer Beweise abgegeben habe, zu entfernen, weil es zu gefährlich für Euch ist, es zu sehen“, schreibt Binnall auf Twitter. „Bis heute hat man unsere Beweise nie widerlegt, nur ignoriert. Warum hat Google solche Angst vor der Wahrheit? #BigBrother“

Auf eine Anfrage der Epoch Times, warum das Video entfernt worden sei, gab es vonseiten der Google-Tochter YouTube bislang keine Antwort. Der Dienst hatte allerdings angekündigt, ab dem 8. Dezember alle Inhalte zu entfernen, die behaupten, der Ausgang einer historischen Präsidentenwahl sei durch weit verbreiteten Wahlbetrug oder Irrtümer verändert worden.

„Wie immer können nachrichtliche Berichte und Kommentare zu diesem Thema stehenbleiben, wenn es ausreichend Belehrung, Dokumentation, wissenschaftlichen oder künstlerischen Kontext dazu gibt“, hieß es erläuternd zu der Entscheidung.

Trump-Anwalt nimmt Anstoß an Gesetz zur Lockerung der Briefwahlbestimmungen

Das Electoral College hat am 14. Dezember seine Stimmen abgegeben. Herausforderer Joe Biden hat dort eine Mehrheit unter jenen Wahlmännern, die von den Bundesstaaten auf Grundlage der zertifizierten Wahlergebnisse entsandt wurden. Allerdings haben Republikaner aus einigen Bundesstaaten, in denen noch Wahlanfechtungen vor Gericht anhängig sind, eigene Wahlmänner entsandt, die zugunsten von Trump abstimmten. Am 6. Januar wird der Kongress die Stimmen zählen und über etwaige Anfechtungen der Electoral Votes entscheiden.

Binnall, der für Trump mehrere Klagen in Nevada auf den Weg gebracht hat, erklärte, es hätte in Nevada Fälle von Wahlbetrug und ungültigen Stimmen gegeben, die „tausende und abertausende Wähler in Nevada ihrer Stimme beraubt haben“.

Der Anwalt nahm vor allem Anstoß am Gesetz „AB4“, das in einer Sondersitzung der State Legislators vom 3. August 2020 verabschiedet worden war. Mit diesem wurden Vorschriften zur Briefwahl gelockert, die sich zuvor im Wahlgesetz des Bundesstaates befunden hatten.

Beamter in Nevada soll sich „in Büro eingeschlossen“ haben

Zudem, so der Anwalt, sei es seinem Team nicht gestattet worden, Wahlmaschinen oder Stimmzettel untersuchen zu lassen. Dies sei eine „Verweigerung von Transparenz“. Man habe die Maschinen „forensisch untersuchen“ wollen und insbesondere prüfen wollen, ob diese während des Wahlvorgangs „mit dem Internet verbunden“ gewesen wären.

Anbieter wie Dominion hatten dies verneint. Es handele sich bei den Wahlmaschinen, so hieß es vom Hersteller, schon von der Bauart her um „geschlossene Systeme“. Deshalb sei es auch technisch nicht machbar, in Echtzeit Stimmabgaben mitzuverfolgen oder Stimmen nachträglich zu verändern.

Die „National Election Defense Coalition“ hat hingegen von einem Risiko durch kabellose Modems gesprochen, mit denen nicht offizielle Ergebnisse über das Internet übermittelt werden könnten, und erklärt, dass nicht jeder Staat vorschreibe, dass Zählcomputer vom Internet abgeklemmt werden müssen. Die Vereinigung fordert, die Vorschriften und Zertifizierungsprozesse anzupassen, um Verwundbarkeiten auszuschalten.

Binnall erklärte, es sei ihm und seiner Mannschaft in Nevada „bei jeder Gelegenheit die Transparenz verweigert“ worden und ein Beamter in Nevada habe sich sogar „in seinem Büro eingeschlossen“, als das Trump-Anwaltsteam ihm eine Vorladung übergeben wollte.

William Barr sieht keinen Bedarf für Sonderermittler

Unterdessen hat der am morgigen Mittwoch (23.12.) aus seinem Amt scheidende Generalstaatsanwalt, William Barr, am Montag erklärt, er werde keine Sonderermittler einsetzen bezüglich noch offener Bundesermittlungen. Dabei handelte es sich zum einen um Ermittlungen der Steuerbehörden gegen Hunter Biden, den Sohn von Joe Biden, wegen ungewöhnlicher Geldflüsse mit China-Bezug. Zum anderen geht es um die Vorwürfe von Wahlbetrug.

Was die Biden-Untersuchung anbelangt, erklärte Barr gegenüber „Fox News“, die derzeit befassten Ermittler gingen dabei „verantwortungsvoll und professionell“ vor, sodass keine Bestellung eines Sonderermittlers erforderlich sei.

Hinsichtlich der Wahlbetrugs-Vorwürfe erklärte Barr am Montag, er sei sich „sicher“, dass es zu einigen Unregelmäßigkeiten gekommen sei, aber die von ihm autorisierten Untersuchungen durch das FBI und andere Behörden hätten bis dato keine Hinweise ergeben auf „Betrug in einem Umfang, der ein anderes Wahlergebnis herbeigeführt hätte“. Insbesondere sah Barr „keine Basis“ für die Regierung in Washington, eine Beschlagnahme von Wahlmaschinen und deren eventuelle Untersuchung auf Betrug zu veranlassen.

Insgesamt sei er trotzdem der Meinung, es gäbe Fälle von Wahlbetrug und „ich denke, wir gehen bei den meisten Wahlen zu tolerant damit um“.



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