Sexuelle Belästigung in der Silvesternacht: Schweizerin bricht afghanischem Asylbewerber das Nasenbein
Eine 21-jährige Schweizerin hat in der Silvesternacht in der Wiener Innenstadt einem 20-jährigen Afghanen, der sie sexuell belästigte, das Nasenbein gebrochen, berichtet die „Kronen-Zeitung“.
Laut Polizei hat ihn das Belästigungsopfer offenbar reflexartig beim Umdrehen geschlagen. Der 20-Jährige blutete stark. Rettungskräfte brachten ihn ins Krankenhaus.
Hintergrund: Eine Gruppe von Touristen aus der Schweiz feierte am Rathausplatz die Silvesternacht. Dabei soll der afghanische Asylbewerber mehreren jungen Frauen zu nahe gekommen sein. Als er der Schweizerin schließlich ans Gesäß fasste, erhielt er unmittelbar von der herumwirbelnden Frau einen Schlag mitten ins Gesicht.
Zeugen des Vorfalls riefen gegen 1.30 Uhr die Polizei. Der Afghane selbst wandte sich aufgrund der starken Blutung an den Sicherheitsdienst vor Ort, der die Rettungskräfte verständigte.
Zeugen sagten aus, dass mehrere Frauen von dem Afghanen begrapscht worden waren“, erläuterte Polizeisprecher Harald Sörös am Mittwoch.
Der 20-Jährige erhielt eine Anzeige wegen sexueller Belästigung. Die Schweizerin erhielt eine Anzeige wegen Körperverletzung.
Leser zeigen Unverständnis für Anzeige gegen die Schweizerin
Leser der Kronen-Zeitung beschäftigte die Anzeige gegen die junge Schweizerin. Hätte sie doch nach Ansicht vieler Leser alles richtig gemacht. Warum erhielt sie dann aber eine Anzeige?
Der Treffer im Gesicht dürfte laut Polizei auf einen Schutzreflex des Opfers zurückzuführen gewesen sein. Die 21-jährige Schweizerin erhielt trotzdem eine Anzeige wegen Körperverletzung.
Es handelt sich um ein Offizialdelikt (eine strafbare Handlung), das angezeigt werden muss“, heißt es seitens der Polizei.
Wenn seitens der Staatsanwaltschaft die Abwehrreaktion als angemessen eingestuft wird, könnte die Anzeige fallen gelassen werden.
Möglich ist auch eine Diversion. In diesem Falle wird auf ein Strafverfahren verzichtet und es kommt durch den Angeklagten zu einem Ausgleich gegenüber dem Opfer etwa in Form der Zahlung eines Geldbetrages. Oder das Gericht legt der Angeklagten gemeinnützige Arbeit auf u. ä.
Wenn der Fall allerdings tatsächlich vor Gericht kommt, ist ein Freispruch, als auch theoretisch eine Verurteilung möglich. Bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung droht eine Freiheitsstrafe oder aber die Zahlung einer Geldstrafe.
Krone-Zeitung: Warum wurden keine weiteren Details zum Tatverdächtigten veröffentlicht?
In einem Kommentar in der Kronen-Zeitung fragt der Autor, warum die Polizei nicht weitere Details seitens des Täters nannte?
So beispielsweise, ob das Asylverfahren durch den Afghanen selbst verzögert würde. Oder ob dies das erste Sexualdelikt war, durch das der Afghane auffällig wurde. Es fehle außerdem eine Info dazu, wo der Asylbewerber untergebracht ist und wer ihn betreut.
Auch eine Information dazu, ob der Belästigung nun eine Abschiebung folge, fehle. Im Sinne einer transparenten und korrekten Polizeiarbeit sollte der Souverän und damit die Österreicher auch eine Antwort auf diese Fragen erhalten, so die Meinung des Autors. (er)
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