Volksabstimmung in der Schweiz gegen Corona-Maßnahmen
Am Mittwoch, 13. Januar, informierte die Schweizer Regierung die Bevölkerung über die Verschärfung und Verlängerung der bisherigen Corona-Maßnahmen aufgrund der „extrem angespannten“ epidemiologischen Lage. Zudem sorge man sich um die Ausbreitung der Mutation aus Großbritannien und Südafrika, die 50 bis 70 Prozent ansteckender sein soll, als das ursprüngliche Virus.
Laut der neuen Verordnungen sollen Restaurants, Kultur- und Freizeitstätten bis Ende Februar geschlossen bleiben, um die Kontakte zwischen den Menschen „drastisch“ zu reduzieren. Geschäfte, die keine Güter des täglichen Bedarfs verkaufen, müssen schließen, für öffentliche Versammlungen gelten zusätzliche Beschränkungen. Ab Montag, 18. Januar, wird zudem das Arbeiten im Homeoffice verpflichtend.
Volksabstimmung mit Hindernissen
Wie die überregionale österreichische Tageszeitung „Die Presse“ berichtet, könnte sich jedoch bald eine weitere Änderung ergeben – von den Schweizer Bürgern ausgehend.
Der Verein „Freunde der Verfassung“ sammelte bisher 86.000 Unterschriften (notwendig: 50.000) für ein Referendum gegen das Covid-19-Gesetz in der Schweiz. Damit steht einer diesbezüglichen Volksabstimmung – einem Instrument der direkten Demokratie – nichts mehr im Wege. Wie das Blatt schreibt, werde dann laut Schweizer Bundesverfassung das Covid-19-Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.
In dem Bericht der Austria-Tageszeitung kommentierten Leser: „So etwas wollen die Demokratien auf der ganzen Welt“ oder „Daumen hoch für die Schweizer Nachbarn!“.
Christoph Pfluger (67), Journalist, Publizist und Sprecher des Vereins, sei als Kritiker der Corona-Maßnahmen und Impfskeptiker bekannt. Er sprach gegenüber der nationalen Nachrichtenagentur der Schweiz, Keystone-SDA, von vergeblichen Behinderungsversuchen während des Sammelns der Unterschriften: „Sie ließen sich von den Hindernissen nicht beirren, von der Polarisierung der Gesellschaft, von den Schutzvorschriften und wiederholten Behinderungen durch die Polizei.“
Das Recht des Volkes und die Machthaber
Auf der Website der „Verfassungsfreunde“ heißt es, man habe ein wichtiges Zwischenziel erreicht: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz könnten nun über die Regierungsmaßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 abstimmen: „Dieses Recht wird wohl keinem anderen Volk der Welt zukommen.“
Es sei wichtig, dieses Gesetz abzulehnen, das der Bundesrat ursprünglich mit einer Gültigkeit bis Ende 2022 versehen wollte. Doch: „Die Erfahrung zeigt, dass der Bundesrat einmal gewonnene Macht nicht freiwillig wieder abgibt.“
Man hoffe nach einem erfolgreichen Referendum auf eine evidenzbasierte Debatte, die auch die verheerenden Schäden der Regierungsmaßnahmen berücksichtige.
Einschränkend erklärte man, dass der Bundesrat im COVID-19-Gesetz allerdings nur wenige seiner umstrittenen Maßnahmen verankern wollte. „Zu groß ist die Furcht der Regierung vor einem Volksentscheid über die zerstörerischen Regierungsdiktate wie die unverhältnismäßigen und erwiesenermaßen nicht zielführenden Schließungen von Läden, Gastronomiebetrieben und Schulen“, heißt es. Über die schlimmsten Maßnahmen könne man daher leider nicht abstimmen.
(sm)
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