Russland: Neues Wahlgesetz in Kraft – Ausschluss für Nawalny-Anhänger
In Russland ist ein Gesetz in Kraft getreten, das als „extremistisch“ eingestufte Organisationen von Wahlen ausschließt. Staatspräsident Wladimir Putin unterzeichnete den Gesetzestext am Freitag, nachdem das Parlament bereits zuvor seine Zustimmung gegeben hatte.
Nach Ansicht der Opposition soll das Gesetz unter anderem die Teilnahme von Anhängern des inhaftierten Kreml-Kritikers Alexej Nawalny an den russischen Parlamentswahlen im September verhindern.
Der unterzeichnete Gesetzestext wurde am Freitag auf dem offiziellen Gesetzesportal veröffentlicht. Das Gesetz ermöglicht es den russischen Behörden, bestimmte Kandidaten wegen der Zusammenarbeit mit „extremistischen und terroristischen“ Organisationen von allen Wahlen auszuschließen.
Oppositionelle als „extremistisch“ eingestuft
Die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt gerichtlich beantragt, Unterstützerorganisationen des Oppositionellen Nawalny als „extremistisch“ einzustufen.
Sie begründete dies damit, dass sie darauf abzielten, „unter dem Deckmantel liberaler Parolen“ die „gesellschaftliche Situation“ in Russland zu destabilisieren. Es gilt als nahezu sicher, dass dem Antrag der Staatsanwaltschaft möglicherweise schon kommende Woche stattgegeben wird.
Das Netzwerk regionaler Büros des Oppositionellen war von der Finanzaufsicht bereits als „extremistisch“ eingestuft worden. Nawalnys Team sieht darin das Bestreben des Kreml, die Opposition angesichts wachsender Unzufriedenheit in der Bevölkerung wegen wirtschaftlicher Stagnation und mehrerer Korruptionsskandale auszuschalten.
Gesetz betrifft zehntausende Nawalny-Unterstützer
Das Gesetz betrifft nicht nur Mitglieder von Nawalnys Team, sondern möglicherweise zehntausende Russen, die seine Arbeit mit Spenden unterstützt haben.
Vorsitzende „extremistischer“ Gruppen dürfen laut Gesetzestext fünf Jahre lang nicht bei Parlamentswahlen kandidieren, während Anhänger und diejenigen, die bei der Finanzierung ihrer Arbeit geholfen haben, drei Jahre lang nicht kandidieren dürfen. (afp)
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