Richterbund: Wer eine Terrorvereinigung unterstützt, kann heute straffrei davonkommen
"Wer eine terroristische Vereinigung unterstützt, kann heute unter Umständen nicht dafür bestraft werden", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Der Richterbund fordert die Bundesregierung auf, rechtliche Lücken zu schließen.

Symbolbild.
Foto: istock
Der Deutsche Richterbund hat die Bundesregierung aufgefordert, Lücken im Anti-Terror-Strafrecht zu schließen. „Wer eine terroristische Vereinigung unterstützt, kann heute unter Umständen nicht dafür bestraft werden“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der „Rheinischen Post“ vom Montag.
Sammelt jemand zum Beispiel für die Dschihadistenmiliz IS Geld oder beschafft Waffen, „ist das nur dann strafbar, wenn das Geld oder die Waffenlieferung die Terroristen tatsächlich erreicht“.
Das sei bei terroristischen Vereinigungen in Krisenländern wie Syrien aber schwer und bisweilen gar nicht nachzuweisen. Eine lediglich versuchte Unterstützung solcher Vereinigungen sei bislang nicht strafbar. „Diese Lücke gilt es zu schließen“, forderte Rebehn.
Der Richterbund-Geschäftsführer forderte zudem, die Strafobergrenze im Bereich Terrorismus von zehn auf 15 Jahre zu erhöhen.
Dies wiederum eröffne der Justiz größere Spielräume, um im Einzelfall abgestuft auf die Gefährlichkeit einer terroristischen Vereinigung und die Beteiligung der Mitglieder zu reagieren. Es geht hier um Organisationen, die sich Mord, Völkermord oder Kriegsverbrechen zum Ziel gesetzt haben. Das sollte sich im Strafrahmen widerspiegeln“, forderte Rebehn. (afp)
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