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Braunkohletagebau Turow

Rechtsstreit mit Polen: EU-Kommission behält erstmals Millionenhilfen ein

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Flaggen von Polen und der Europäischen Union vor dem Präsidentenpalast in Warschau. Symbolbild.

Foto: iStock

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Lesedauer: 1 Min.

Die Europäische Kommission behält im Rechtsstreit mit Polen erstmals EU-Hilfen für das Land in Millionenhöhe ein. Die Brüsseler Behörde reagiert damit nach Angaben eines Kommissionssprechers vom Dienstag auf die Weigerung Polens, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Folge zu leisten.
Polen kündigte daraufhin, die Kürzung juristisch anzufechten. Dafür werde die Regierung in Warschau „alle rechtlichen Mittel“ nutzen, sagte Regierungssprecher Piotr Muller am Dienstag der polnischen Nachrichtenagentur PAP.
Die Luxemburger Richter hatten Polen im September zur Zahlung eines täglichen Zwangsgelds von einer halben Million Euro verurteilt. In dem Fall geht es um den umstrittenen polnischen Braunkohletagebau Turow im Dreiländereck von Polen, Tschechien und Deutschland.
Die Kommission teilte mit, sie kürze die EU-Gelder für Polen zunächst um das fällige Zwangsgeld für den ersten Monat nach dem Urteil. Das entspreche umgerechnet gut 15 Millionen Euro. Tschechien hatte vor dem EuGH gegen den Tagebau Turow geklagt, da Polen Umweltauflagen missachtet hatte. Bereits im vergangenen Mai hatte der EuGH die sofortige Schließung des Tagebaus angeordnet. (afp/dl)

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