Rechtsstreit mit Polen: EU-Kommission behält erstmals Millionenhilfen ein
Die Europäische Kommission behält im Rechtsstreit mit Polen erstmals EU-Hilfen für das Land in Millionenhöhe ein. Die Brüsseler Behörde reagiert damit nach Angaben eines Kommissionssprechers vom Dienstag auf die Weigerung Polens, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Folge zu leisten.
Polen kündigte daraufhin, die Kürzung juristisch anzufechten. Dafür werde die Regierung in Warschau „alle rechtlichen Mittel“ nutzen, sagte Regierungssprecher Piotr Muller am Dienstag der polnischen Nachrichtenagentur PAP.
Die Luxemburger Richter hatten Polen im September zur Zahlung eines täglichen Zwangsgelds von einer halben Million Euro verurteilt. In dem Fall geht es um den umstrittenen polnischen Braunkohletagebau Turow im Dreiländereck von Polen, Tschechien und Deutschland.
Die Kommission teilte mit, sie kürze die EU-Gelder für Polen zunächst um das fällige Zwangsgeld für den ersten Monat nach dem Urteil. Das entspreche umgerechnet gut 15 Millionen Euro. Tschechien hatte vor dem EuGH gegen den Tagebau Turow geklagt, da Polen Umweltauflagen missachtet hatte. Bereits im vergangenen Mai hatte der EuGH die sofortige Schließung des Tagebaus angeordnet. (afp/dl)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion