Logo Epoch Times

Österreich holt Kinder von IS-Terroristin aus Syrien zurück

Österreich hat die Heimkehr zweier Kinder einer Anhängerin der Dschihadistenmiliz IS aus Syrien angekündigt.

top-article-image

Österreich-Flagge.

Foto: ALEXANDER KLEIN/AFP/Getty Images

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 2 Min.

Österreich hat die Heimkehr zweier Kinder einer Anhängerin der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) aus Syrien angekündigt. Die Regierung bereite derzeit die Rückkehr der beiden Waisen vor, sagte Außenamtssprecher Peter Guschelbauer der Nachrichtenagentur AFP am Montag. Es handelt sich demnach um die erste Rückführung aus der Region nach Österreich. Der Prozess könne einige Wochen dauern, sagte Guschelbauer. Mindestens drei weitere Kinder könnten später zurückgeholt werden.
Die ein- und dreijährigen Jungen sollen ihrer Großmutter in Wien übergeben werden. Die Entscheidung sei nach einem positiven DNA-Test und einer entsprechenden Gerichtsentscheidung über das Sorgerecht gefallen, sagte der Sprecher. Die Kinder befinden sich derzeit in dem von Kurden verwalteten Lager Al-Hol im Nordosten Syriens. Ihre österreichische Mutter schloss sich 2014 im Alter von 15 Jahren dem IS an und gilt als tot.
In den Lagern von Al-Hol befinden sich kurdischen Behördenangaben zufolge mehr als 70.000 Menschen, davon etwa 12.000 Ausländer – 4000 Frauen und 8000 Kinder. Nichtregierungsorganisationen haben wiederholt die schlechten Lebensbedingungen in den Lagern kritisiert.
Deutschland hatte vergangene Woche erstmals Kinder von deutschen IS-Anhängerinnen aus dem Nordosten Syriens zurückgeholt. Frankreich und Belgien haben ebenfalls einige Waisen nach Hause gebracht, die USA holten vergangenes Jahr eine Frau mit ihren vier Kindern zurück. Kasachstan, Usbekistan und das Kosovo haben bereits dutzende Frauen und Kinder zurückgenommen.
Der IS hatte 2014 große Teile Syriens und des Iraks erobert und ein „Kalifat“ ausgerufen. Im März dieses Jahres wurden die Dschihadisten aus ihrer letzten Hochburg im Nordosten Syriens vertrieben. Seitdem herrscht Uneinigkeit darüber, wer für die ausländischen IS-Kämpfer und ihre Familien zuständig ist. (afp)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.

Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können