Neues Gesetz sieht Corona-Tests für Teilnahme an Veranstaltungen vor
Der österreichische Nationalrat hat am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, das einen negativen Corona-Test zur Voraussetzung für die Teilnahme an Sport- und Kulturveranstaltungen macht. Die Bestimmung könnte ab dem 24. Januar in Kraft treten, falls der Lockdown bis dahin nicht verlängert wird.
Gesundheitsminister Rudolf Anschober kündigte an, die Entscheidung darüber, in welchen Bereichen ein negativer Test erforderlich sein werde, hänge vom Verlauf der Pandemie ab. Der Minister müsste per Verordnung über die Anwendung der entsprechenden Reglungen entscheiden.
Er warnte davor, dass die zuerst in Großbritannien entdeckte Mutation des Coronavirus die Infektionszahlen steigen lassen könne.
FPÖ stimmt als einzige Partei gegen Gesetz
Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit vor, ein negatives Testergebnis zur Voraussetzung für den Zutritt zu Bars, Cafés und Restaurants zu machen. Auch der Aufenthalt in einem Krankenhaus oder Hotel könnte an einen negativen Corona-Test gebunden werden.
Neben der Koalition aus Volkspartei (ÖVP) und Grünen stimmte auch die Opposition – mit Ausnahme der rechten FPÖ – für das Gesetz.
Regelung gilt als höchst umstritten
Die Regelung gilt als höchst umstritten. Anfang des Monats hatte die Regierung ähnliche Pläne bereits verwerfen müssen. Das ursprünglich geplante „Freitesten“, das auch für Geschäfte gelten sollte, wurde vom Parlament verhindert.
Die österreichische Wirtschaftskammer hatte zu bedenken gegeben, dass eine solche Regel insbesondere von kleinen Unternehmen unmöglich kontrolliert werden könne. (afp)
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