Nawalny-Giftanschlag: EU beschließt gegen Putin-Vertrauten und fünf weitere Personen Sanktionen
Die EU hat Sanktionen gegen Russland wegen des Giftanschlags auf den Kreml-Kritiker Alexej Nawalny beschlossen. Wie die Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch von EU-Diplomaten erfuhr, beschlossen die Botschafter der Mitgliedstaaten, sechs Personen und eine Einrichtung auf die EU-Sanktionsliste zu setzen. Nawalny war Ende August in Russland mit dem militärischen Nervenkampfstoff Nowitschok vergiftet worden.
Einem Bericht zufolge richten sich dabei die Sanktionen auch gegen einen Präsident Wladimir Putin nahestehenden Oligarchen. Der Unternehmer Jewgenij Prigoschin, auch „Putins Koch“ genannt, habe Drohungen gegen Nawalny ausgestoßen, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ (Donnerstagsausgabe).
Prigoschin wird demnach rechtlich im Rahmen der Sanktionen wegen Verstößen gegen das Waffenembargo gegen Libyen belangt. In dem Bürgerkriegsland sind Söldner der mit Prigoschin in Verbindung stehenden russischen Wagner-Gruppe aktiv. Politisch stünden die Sanktionen aber im Zusammenhang mit Nawalnys Vergiftung, berichtete die „SZ“.
Gegen die Betroffenen werden Einreiseverbote und Kontensperrungen verhängt
Nawalny war Ende August in Russland mit dem militärischen Nervenkampfstoff Nowitschok vergiftet worden. Wie die Nachrichtenagentur AFP von EU-Diplomaten erfuhr, sind davon sechs Personen und eine Einrichtung betroffen. Die „SZ“ berichtete von sieben Personen und einer Organisation.
Gegen die Betroffenen werden Einreiseverbote und Kontensperrungen verhängt. Die Entscheidung muss noch im schriftlichen Verfahren durch die Hauptstädte bestätigt werden. Die Namen sollen dann am Donnerstag im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, wie es aus EU-Kreisen hieß.
Die EU-Außenminister hatten sich am Montag hinter einen deutsch-französischen Vorschlag für Sanktionen gestellt. Aus der Sicht von Berlin und Paris gibt es „keine andere plausible Erklärung für die Vergiftung von Herrn Nawalny als eine russische Beteiligung und Verantwortung“. Gegen die Betroffenen werden Einreiseverbote und Kontensperrungen verhängt.
Namen werden im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Die Entscheidung der EU-Botschafter muss noch im schriftlichen Verfahren durch die Hauptstädte bestätigt werden. Die Namen sollen dann am Donnerstag im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, wie es aus EU-Kreisen hieß.
Deutschland und Frankreich hatten vorgeschlagen, neben „Einzelpersonen (…), die aufgrund ihrer offiziellen Funktion als verantwortlich für dieses Verbrechen und den Bruch internationaler Rechtsnormen gelten“, auch gegen eine Einrichtung vorzugehen, „die in das Nowitschok-Programm eingebunden ist“. (afp)
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