Polen, Litauen und Lettland
Migrationskonflikt mit Belarus: EU schlägt Ausnahme für Asylbestimmungen vor

Polnische Grenzschützer.
Foto: MAXIM GUCHEK/BELTA/AFP via Getty Images
Die EU-Kommission hat im Migrationskonflikt mit Belarus die vorübergehende Aussetzung einiger Asylbestimmungen in Polen, Litauen und Lettland vorgeschlagen. Ein solches Vorgehen sei durch die bestehenden EU-Regeln gedeckt, sagte der stellvertretende EU-Kommissionspräsident Margaritis Schinas am Mittwoch in Brüssel.
Den Ländern an der Grenze zu Belarus soll es demnach für eine Dauer von sechs Monaten möglich sein, die Frist für die Registrierung von Asylanträgen von derzeit zehn Tagen auf vier Wochen zu verlängern.
Die Frist für die Prüfung von Asylanträgen soll auf 16 Wochen verlängert werden. Außerdem schlug die EU-Kommission „schnelle und vereinfachte“ Rückführungen von Migranten vor, deren Asylgesuch abgelehnt wurde. Die EU-Mitgliedstaaten müssen dem Vorstoß zustimmen, das Europaparlament wird lediglich konsultiert.
Gedeckt ist das Vorhaben demnach durch Artikel 78.3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dieser ermöglicht vorläufige Maßnahmen, wenn „ein oder mehrere Mitgliedstaaten aufgrund eines plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen in einer Notlage“ sind.
Seit Jahresbeginn kamen nach Angaben der EU-Kommission bislang knapp 8.000 Migranten über Belarus in die EU: knapp 4.300 nach Litauen, rund 3.200 nach Polen und mehr als 400 nach Lettland. (afp/dl)
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