Menschenrechtsgericht verurteilt Türkei wegen Inhaftierung von Journalisten
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen der Inhaftierung von zwei Journalisten nach dem gescheiterten Putschversuch vom Juli 2016 verurteilt.
Die Türkei habe damit gegen die Grundrechte von Mehmet Altan und Sahin Alpay auf Freiheit und Meinungsfreiheit verstoßen, befanden die Straßburger Richter m Dienstag.
Sie schlossen sich damit der Meinung des türkischen Verfassungsgerichts an, das die Inhaftierungen bereits im Januar als Verstoß gegen die Grundrechte gerügt hatte.
Altin war im Februar wegen angeblicher Verbindungen zu den Putschisten zu lebenslanger Haft verurteilt worden, Alpay droht eine ähnliche Strafe. Er wurde zwar am vergangenen Freitag auf Anweisung des türkischen Verfassungsgerichts aus der Haft entlassen, steht aber unter Hausarrest.
Die Kläger hoffen, dass das Straßburger Urteil den Weg für ihre definitive Freilassung ebnen könnte: Die Türkei ist Mitglied des Europarats und damit verpflichtet, die Urteile des EGMR umzusetzen.
Das Urteil ist die erste Entscheidung des Straßburger Gerichtshofs zu Inhaftierungen im Zusammenhang mit dem Putschversuch. Es wurde allerdings von einer kleinen Kammer gefällt und ist noch nicht rechtskräftig. Die Türkei kann dagegen binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun. (afp)
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