Macron-Ohrfeiger muss für vier Monate ins Gefängnis

Nach der Ohrfeige für Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat sich der Angreifer erstmals zu seinem Motiv geäußert.
Titelbild
Emmanuel MacronFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times10. Juni 2021

Wegen einer Ohrfeige für Frankreichs Präsident Emmanuel Macron muss der Angreifer für vier Monate ins Gefängnis. Ein Gericht im südfranzösischen Valence verurteilte Damien T. am Donnerstag zu einer 18-monatigen Haftstrafe, davon wurden aber 14 Monate zur Bewährung ausgesetzt. Der 28-Jährige war bereits seit dem Angriff am Dienstag in Gewahrsam. Er hatte angegeben, er habe mit der Ohrfeige „seine Unzufriedenheit“ über Macrons Politik ausdrücken wollen.

Die Anklage hatte in dem Schnellverfahren 18 Monate Haft für T. gefordert, der bisher nicht strafrechtlich auffällig geworden war. Sie machte einen „Akt willfähriger Gewalt“ gegen den Präsidenten geltend. Die Ohrfeige sei „völlig unzulässig“, belehrte der Staatsanwalt den 28-Jährigen, der im grünen T-Shirt zu dem Gerichtstermin erschienen war. Ihm wurde „Gewalt gegen eine Amtsperson“ vorgeworfen.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte zuvor in Lyon mitgeteilt, der Angreifer habe bei einer Vernehmung Sympathien für die „Gelbwesten“-Bewegung und rechtsextremes Gedankengut erkennen lassen. T. sagte demnach, er habe Macron „instinktiv und ohne nachzudenken“ geohrfeigt, als dieser am Dienstag bei einem Besuch in der südfranzösischen Gemeinde Tain-l’Hermitage den Kontakt mit Bürgern suchte. Der Arbeitslose aus einem Dorf in der Region sagte demnach aus, er teile „politische Überzeugungen der Rechten oder Ultrarechten“, ohne einer Partei anzugehören.

Die Staatsanwaltschaft forderte anderthalb Jahre Gefängnis für den Täter. Dieses Strafmaß forderte am Donnerstag die Staatsanwaltschaft im südfranzösischen Valence für den 28-jährigen Damien T., der bisher nicht strafrechtlich auffällig geworden war.

(afp)



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