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Indische Abgeordnete verabschieden umstrittenes Staatsbürgerschafts-Gesetz

Wer sechs Jahre im Land lebt, bekommt die indische Staatsanwaltschaft – Muslime sind eindeutig davon ausgenommen. Das soll ein neues Gesetz ermöglichen.

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Ein kleiner Straßenmarkt in Sylhet, Bangladesh.

Foto: iStoch

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Das indische Unterhaus hat am Dienstag ein umstrittenes Gesetz verabschiedet, das hunderttausenden Einwanderern die Staatsbürgerschaft ermöglicht – nur Muslime sind ausgeschlossen.
Das Gesetz, das vom Oberhaus noch gebilligt werden muss, gewährt Hindus, Christen und Sikhs aus Bangladesch, Pakistan und Afghanistan die Staatsbürgerschaft, wenn sie bereits seit mindestens sechs Jahren im Land leben. Muslimen allerdings wird dieses Recht nicht eingeräumt.
Kritiker sehen in der Initiative einen Versuch der hinduistisch-nationalistischen Partei BJP von Premierminister Narendra Modi, ihre Wählerbasis vor den Wahlen im kommenden Mai auszubauen – Muslime werden von der hinduistischen Mehrheit in Indien zunehmend angefeindet.

Proteste gegen die vereinfachten Bürgerrechte der Einwanderer

Im nordöstlichen Bundesstaat Assam, wo Millionen von Flüchtlingen und Einwanderern aus Nachbarstaaten leben, trifft das Gesetz auf heftigen Widerstand. Der Protest richtete sich allerdings nicht gegen den Ausschluss von Muslimen, sondern gegen die vereinfachten Bürgerrechte für Einwanderer. Viele Einheimische in Assam werfen den Migranten vor, ihnen die Jobs wegzunehmen.
Bereits am Montag hatte die kleine Regionalpartei AGP aus Protest gegen die Initiative Modis Regierungskoalition verlassen. Nach ihren Angaben wird das Gesetz zu einem deutlichen Zustrom von Hindus aus Bangladesch führen.
Im vergangenen Jahr hatte die Regierung von Assam ein Bürgerregister eingeführt, in das nur diejenigen aufgenommen werden, die nachweislich schon vor 1971 in das Land gekommen sind.
Millionen von Menschen, die damals vor dem Unabhängigkeitskrieg in Bangladesch geflohen waren, würden damit zu illegalen Einwanderern. Betroffen sind erneut vor allem Muslime. Die Nachweisfrist lief am 31. Dezember ab. Das endgültige Register soll nun Ende Juni veröffentlicht werden. (afp)

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