Hongkong setzt Auslieferungsabkommen mit Deutschland und Frankreich aus
Hongkong hat seine Auslieferungsabkommen mit Deutschland und Frankreich ausgesetzt. Die beiden Länder hätten „die juristische Zusammenarbeit politisiert“ und damit die Grundlage der Kooperation in diesem Bereich beschädigt, teilte die Hongkonger Regierung am Mittwoch (12. August) mit. Wegen des umstrittenen Sicherheitsgesetzes für die chinesische Sonderverwaltungszone hatten die beiden EU-Staaten zuvor ihrerseits ihre Auslieferungsabkommen mit Hongkong auf Eis gelegt.
Das sogenannte Sicherheitsgesetz schränkt die Autonomierechte Hongkongs massiv ein. Seit seinem Inkrafttreten Ende Juni gehen die Behörden dort mit großer Härte gegen die Demokratiebewegung in der chinesischen Sonderverwaltungszone vor. Auch Länder wie Großbritannien, Kanada und Australien haben Auslieferungen nach Hongkong eingestellt.
Nach dem neuen Gesetz können Aktivitäten, die von den Behörden als subversiv, separatistisch, terroristisch oder als Verschwörung mit ausländischen Kräften eingestuft werden, mit lebenslangen Haftstrafen geahndet werden. Bestraft wird unter anderem das Propagieren der Unabhängigkeit Hongkongs. Dafür reicht es, im Besitz entsprechender Flaggen, Aufkleber oder Flugblätter zu sein. In bestimmten Fällen können Beschuldigte auch der Justiz in Festlandchina übergeben werden.
Das Gesetz ist damit der bislang schwerste Eingriff in den Autonomiestatus Hongkongs. Der früheren britischen Kronkolonie waren bei ihrer Übergabe an China 1997 für 50 Jahre Sonderrechte gewährt worden, darunter Meinungs- und Versammlungsfreiheit. (afp)
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