Grundrente: Neue Auszahlungen ab 1. Juli

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Neurentner bekommen ihre Bescheide. Symbolbild.Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times30. Juni 2021

Nach monatelangen Verzögerungen soll es ab Donnerstag (1.7.) losgehen mit der Auszahlung der Grundrente. Die neuen Zahlungen aus der Grundrente sollen jenen Rentnern zugutekommen, die trotz langer Beitragsjahre nur geringe Altersbezüge bekommen.

Wie sieht der Start der Grundrente aus?

Zunächst bekommen die Neurentner ihre Bescheide, dies soll im Laufe des Juli geschehen. In einiger Zeit soll es dann mit den Bestandsrentnern losgehen. Da der Anspruch offiziell bereits seit dem 1. Januar 2021 gilt, bekommen die Berechtigten je nach Anspruch zusätzlich das Geld für die ersten sechs Monate rückwirkend.

Müssen Geringverdiener die Grundrente beantragen?

Nein. Wer Anspruch hat, soll durch einen automatischen Datenabgleich mit den Finanzämtern ermittelt werden.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Geringverdiener sollen nach 33 Jahren an Grundrentenzeiten einen Zuschlag auf die Rente bekommen, der ab 35 Jahren die volle Höhe erreicht. Grundrentenzeiten entstehen durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit sowie aus Beitragszeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen.

Auch rentenversicherungspflichtige Minijobs sowie Kriegsdienst oder Zeiten politischer Haft in der DDR werden berücksichtigt – Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld hingegen nicht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) rechnet mit 1,3 Millionen Beziehern – davon 70 Prozent Frauen.

Wie hoch fällt der Grundrenten-Zuschlag aus?

Die Höhe ist abhängig von den Grundrentenzeiten und der Höhe der versicherungspflichtigen Verdienste. Im Durchschnitt liegt der Zuschlag bei 75 Euro, maximal sind es aktuell etwa 418 Euro.

Ein Beispiel: Eine alleinstehende Floristin, die 40 Jahre voll gearbeitet hat, hat im Durchschnitt etwa 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten verdient. Sie kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 547 Euro, mit der Grundrente werden es 966 Euro.

Wie wird die Höhe berechnet?

Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die Entgeltpunkte, die aufgrund der Beiträge während des gesamten Versicherungslebens erworben wurden. Grundrentenzeiten, in denen weniger als 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in Deutschland im jeweiligen Jahr versichert worden sind, bleiben bei der Berechnung des Zuschlags unberücksichtigt. Aus den verbleibenden sogenannten Grundrentenbewertungszeiten wird der Zuschlag errechnet.

Welche Einkommens-Freibeträge gibt es?

Die Grundrente kann auch ausgezahlt werden, wenn die Empfänger sonstige Einkommen beziehen. Bei Alleinstehenden wird Einkommen unter 1.250 Euro nicht angerechnet, bei Paaren sind es 1.950 Euro. Darüber liegende Einkommen werden zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Erst bei mehr als 1.600 Euro beziehungsweise 2.300 Euro wird das Einkommen vollständig angerechnet.

Was hat es mit dem Freibetrag in der Grundsicherung auf sich?

Wer nach 33 Beitragsjahren trotz der Grundrente immer noch Bezüge unterhalb der staatlichen Grundsicherung hat, soll von einem Freibetrag profitieren, der nicht mit der Grundsicherung verrechnet wird. Er liegt bei 100 Euro plus 30 Prozent des darüberliegenden Einkommens aus der gesetzlichen Rente. Der Freibetrag ist auf 50 Prozent des seit Januar geltenden Hartz-IV-Satzes von 446 Euro begrenzt – also 223 Euro. (afp)



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