Gesetzgeber sagt Ausbreitung von Designerdrogen den Kampf an

Der Bundesrat billigte am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das Handel, Einfuhr, Verbreitung und Herstellung von neuen psychoaktiven Stoffen verbietet und unter Strafe stellt.
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Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times14. Oktober 2016

Der Gesetzgeber sagt der Ausbreitung von Designerdrogen in Deutschland den Kampf an: Der Bundesrat billigte am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das Handel, Einfuhr, Verbreitung und Herstellung von neuen psychoaktiven Stoffen verbietet und unter Strafe stellt.

Neue synthetische Drogen aus dem Labor sind auch in Deutschland eine wachsende Gefahr. Die Stoffe stammen vor allem aus Asien. Händler in Europa verkaufen sie meist über Online-Shops weiter.

Die Drogen werden als vermeintlich unbedenkliche Kräutermischungen, Badesalze, Lufterfrischer oder Pflanzendünger deklariert. Ihre Zusammensetzung ist oft nicht bekannt, was hohe Risiken für die Konsumenten birgt. Die Nebenwirkungen der neuen psychoaktiven Substanzen reichen von Übelkeit, Herzrasen und Erbrechen bis hin zu Kreislaufversagen, Bewusstlosigkeit und Tod.

Das Problem ist, dass bislang nur ein geringer Teil der neuen psychoaktiven Substanzen von der Drogengesetzgebung erfasst wurde. Es ist sehr aufwändig, jeden einzelnen Stoff in das Betäubungsmittelgesetz aufzunehmen. Sobald ein Wirkstoff verboten ist, taucht nach kurzer Zeit bereits ein neuer auf dem Drogenmarkt auf. Statt einzelner Stoffe sollen deshalb jetzt ganze Stoffgruppen verboten werden.

Bei Verstößen gegen die Gesetzesregelung drohen demnach Haftstrafen von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Mit noch höheren Strafen müssen Täter rechnen, die als Mitglied einer Bande oder gewerbsmäßig mit den Drogen handeln. Ihnen drohen zwischen einem Jahr und zehn Jahren Haft. Gleiches gilt etwa, wenn Drogen an Minderjährige abgegeben oder schwere Gesundheitsschäden bis hin zum Tod verursacht werden.



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