Gericht in Toulouse kippt Corona-Anordnung für Bars und Restaurants
Wenige Stunden vor Beginn einer Ausgangssperre in acht französischen Großstädten hat ein Gericht in Toulouse eine lokale Regelung zur Eindämmung der Corona-Infektionen gekippt. Das Verwaltungsgericht in der südwestfranzösischen Stadt wies eine Anordnung der Behörden zur Schließung von Bars und zu strikten Auflagen für Restaurants als zu weitgehend zurück.
In Frankreich hat die Regierung wegen der rasant steigenden Zahlen von Corona-Neuinfektionen strikte Maßnahmen verhängt. Ab dem Wochenende dürfen die Menschen in Paris und sieben weiteren Corona-Hotspots ihre Häuser zwischen 21.00 Uhr und sechs Uhr morgens nicht mehr verlassen. Dies gilt auch für Toulouse sowie für die Ballungsräume Paris, Marseille, Lyon, Lille, Rouen, Saint-Etienne und Montpellier.
Ausnahmen gibt es für Fahrten zur Arbeit, medizinische Gründe, das Ausführen eines Hundes oder die Pflege eines Angehörigen. Die Kultureinrichtungen müssen in den betroffenen Städten ebenso um 21.00 Uhr schließen wie Restaurants.
Gastronomen fürchten um das wirtschaftliche Überleben ihrer Betriebe
In Toulouse hatte die Präfektur zudem am 12. Oktober die Schließung der Bars angeordnet sowie die Beschränkung auf Gruppen von sechs Personen in Restaurants. Dagegen hatte eine Reihe von Vertretern der Branche geklagt, die um das wirtschaftliche Überleben ihrer Betriebe fürchteten. Das Gericht lehnte die Einschränkungen nun als unverhältnismäßig ab, die von der Zentralregierung in Paris angeordneten Ausgangssperren seien aber geeignet, auf die sich verschlechternde Corona-Lage einzugehen.
Die neuen Ausgangssperren sind in Frankreich die härteste Maßnahme seit Ende des landesweiten Lockdowns am 11. Mai. Frankreich hatte zuvor mit 30.621 Corona-Neuinfektionen innerhalb eines Tages erneut eine Höchstzahl gemeldet. Die Zahl der Corona-Toten stieg auf insgesamt 33.125 seit Beginn der Pandemie.
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