PSPP-Anleihekäufe: EZB erfüllt nach Einschätzung der Bundesregierung Vorgaben von Karlsruhe-Urteil
Das Bundesfinanzministerium sei der Überzeugung, dass der EZB-Rat seine "Verhältnismäßigkeitserwägungen" im Hinblick auf das 2015 gestartete PSPP (Public Sector Purchase Programme) "nachvollziehbar dargelegt hat", heißt es in einem Brief von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), der AFP am Montag vorlag.

Die Zentrale der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main.
Foto: Andreas Arnold/dpa/dpa
In der Frage nach der Verhältnismäßigkeit von Anleihekäufen hat die Europäische Zentralbank (EZB) nach Einschätzung der Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt. Das Bundesfinanzministerium sei der Überzeugung, dass der EZB-Rat seine „Verhältnismäßigkeitserwägungen“ im Hinblick auf das 2015 gestartete PSPP (Public Sector Purchase Programme) „nachvollziehbar dargelegt hat“, heißt es in einem Brief von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), der AFP am Montag vorlag.
Der Beschluss des EZB-Rates in Verbindung mit den von der EZB zur Verfügung gestellten Unterlagen genüge den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts „in vollem Umfang“, heißt es in dem Brief weiter. Aus Sicht des Finanzministeriums sei es der Bundesbank daher gestattet, auch zukünftig „an Umsetzung und Vollzug“ von PSPP-Beschlüssen teilzunehmen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Mai in einem aufsehenerregenden Urteil das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebilligte EZB-Anleihekaufprogramm PSPP in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Die Verfassungsrichter entschieden, dass die EZB ihre Beschlüsse nicht umfassend begründet und der EuGH das Vorgehen nicht ausreichend geprüft habe. Sie stellten deshalb kompetenzwidrige Beschlüsse fest und forderten die EZB auf, die Verhältnismäßigkeit des Programms binnen drei Monaten zu begründen.
Im am vergangenen Donnerstag veröffentlichten Protokoll zur jüngsten Sitzung des EZB-Rates hatte die europäische Zentralbank ihr Programm als verhältnismäßig verteidigt. Die Maßnahme habe dazu beigetragen, die Ziele bei der Preisstabilität in der Eurozone zu erreichen. Zudem seien „ausreichend Sicherungen“ in das Programm eingebaut gewesen, um mögliche negative Folgen zu begrenzen. (afp)
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