Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Asylbewerbern

Der Europäische Gerichtshof hat in zwei Urteilen die Rechte von Asylbewerbern gestärkt. Sie dürfen nicht mehr ohne weiteres in den EU-Staat zurückgeschickt werden, in dem sie ersmals Asyl beantragten.
Titelbild
Der europäische Gerichtshof stärkt mit zwei neuen Urteilen die Rechte von Asylbewerbern.Foto: Ralf Hirschberger/dpa
Epoch Times25. Januar 2018

Der Europäische Gerichtshof hat in zwei Urteilen die Rechte von Asylbewerbern gestärkt.

Schutzsuchende dürfen demnach bei der Prüfung ihres Antrags keinem Test ihrer sexuellen Orientierung unterzogen werden. Eine solche Untersuchung stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Privatleben des Asylbewerbers darf, urteilten die Luxemburger Richter.

Außerdem dürfen illegal in ein europäisches Land eingereiste Asylbewerber nicht ohne weiteres in den EU-Staat zurückgeschickt werden, in dem sie erstmals Asyl beantragt haben. (dpa)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion