Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Asylbewerbern
Der Europäische Gerichtshof hat in zwei Urteilen die Rechte von Asylbewerbern gestärkt. Sie dürfen nicht mehr ohne weiteres in den EU-Staat zurückgeschickt werden, in dem sie ersmals Asyl beantragten.
Der Europäische Gerichtshof hat in zwei Urteilen die Rechte von Asylbewerbern gestärkt.
Schutzsuchende dürfen demnach bei der Prüfung ihres Antrags keinem Test ihrer sexuellen Orientierung unterzogen werden. Eine solche Untersuchung stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Privatleben des Asylbewerbers darf, urteilten die Luxemburger Richter.
Außerdem dürfen illegal in ein europäisches Land eingereiste Asylbewerber nicht ohne weiteres in den EU-Staat zurückgeschickt werden, in dem sie erstmals Asyl beantragt haben. (dpa)
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