EuGH verurteilt Polen in Streit um Braunkohletagebau zu Strafzahlungen
Im Streit um die Braunkohleförderung im polnischen Tagebau Turów nahe der deutschen und tschechischen Grenze hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Druck auf Polen erhöht.
Warschau müsse „an die Kommission ein Zwangsgeld in Höhe von 500.000 Euro pro Tag (…) zahlen, bis der Mitgliedsstaat der einstweiligen Anordnung nachkommt“ und die Förderung einstellt, teilte der EuGH am Montag mit. Im Mai hatte der EuGH nach einer Klage aus Tschechien einen Förderstopp verhängt.
Es sei „eindeutig, dass Polen der einstweiligen Anordnung nicht nachgekommen ist“, begründete die Vizepräsidentin des EuGH, Rosario Silva de Lapuerta, den Beschluss. Die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen müsse daher durch ein Zwangsgeld „verstärkt“ werden. Das endgültige Urteil in dem Fall soll zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.
Tschechien klagt
Das polnische Umweltministerium hatte die Betriebserlaubnis für den Tagebau im März 2020 um sechs Jahre verlängert. Die EU-Kommission kritisierte im Dezember, Polen habe die Umweltfolgen unterschätzt und seine Nachbarn falsch informiert. Tschechien beschloss im Februar zu klagen: Polen habe gegen die EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Prüfung der Umweltverträglichkeit verstoßen.
Den Förderstopp verhängte der EuGH im Mai, Polen setzte die Anordnung nicht um und argumentierte, die Energieversorgung sei dadurch gefährdet. Tschechien beantragte daraufhin am 7. Juni, dass Polen für jeden weiteren Tag, an denen es seinen Verpflichtungen nicht nachkomme, fünf Millionen Euro an die EU zahlen müsse. Warschau beantragte im Gegenzug die Aufhebung der einstweiligen Verfügung. Der Gerichtshof wies den Antrag Polens nun zurück.
Auch in Deutschland sorgt der Tagebau für Kritik. Sachsen befürchtet Umweltschäden durch eine Erweiterung. Im März war diskutiert worden, ob die Bundesregierung sich deshalb als sogenannter Streithelfer der Klage Tschechiens anschließt.
In Turów wird seit 1904 Kohle abgebaut. Der polnische Energiekonzern PGE, mehrheitlich im Staatsbesitz, will den Abbau bis 2044 verlängern. Dafür soll der Tagebau um fünf Quadratkilometer erweitert und auf bis zu 330 Meter vertieft werden. (afp/dl)
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