EuGH: Ungarn verstößt mit Asylregeln gegen EU-Recht

Ein Stück der ungarisch-serbischen Grenze in der Nähe der Stadt Gara, Ungarn.
Foto: Laszlo Balogh/Getty Images
Ungarn hat mit seiner umstrittenen Migrantenpolitik erneut eine Niederlage vor Gericht erlitten: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verurteilte das Land am Donnerstag (17. Dezember) wegen Verstoßes seiner Asylregeln gegen EU-Recht. Das Gericht verurteilte Ungarn vor allem wegen der „rechtswidrigen Inhaftierung“ von Migranten in Lagern an der Grenze und der Abschiebung von Flüchtlingen ohne Beachtung der geltenden Garantien. (Az. C-808/18)
Der EuGH entsprach damit weitgehend einer Klage der EU-Kommission gegen Ungarn. Die Brüsseler Behörde hatte seit dem Höhepunkt der Migrantenkrise 2015 wiederholt Zweifel an der Vereinbarkeit der ungarischen Asylregeln mit EU-Recht geäußert.
EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sprach von einem „wegweisenden Urteil“. Alle Mitgliedstaaten müssten sicherstellen, dass Migranten „einen Antrag auf internationalen Schutz stellen können, auch an den Grenzen“, betonte sie. Die Kommission will nun nach Angaben eines Sprechers schriftlich bei den ungarischen Behörden nachfragen, „was die nächsten Schritte sind, um die Umsetzung des Urteils zu sichern“.
Insbesondere die systematische Inhaftierung von Menschen in „Transitzonen“ an der ungarisch-serbischen Grenze stieß in Brüssel auf Kritik. Nach Ansicht der Kommission verstieß es auch gegen Unionsrecht, dass Asylbewerber in Ungarn Anträge ausschließlich in den „Transitzonen“ stellen konnten und sich während deren Prüfung dort aufhalten mussten.
Die ungarische Justizministerin Judit Varga nannte das Urteil auf Facebook „gegenstandslos“. „Die Transitzonen sind geschlossen, aber die strikten Grenzkontrollen werden aufrecht erhalten“, betonte sie. Das Land werde „alles tun, um die Bildung internationaler Flüchtlingskorridore zu verhindern“. (afp/sza)
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