EuGH: Polen muss Zwangspensionierung von Richtern sofort stoppen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den sofortigen Stopp der Zwangspensionierungen von Richtern an Polens Oberstem Gericht angeordnet.
Die Regierung in Warschau müsse die Senkung des Ruhestandsalters für die Richter bis zum Erlass eines Urteils aussetzen, teilte der EuGH am Freitag in Luxemburg in einer einstweiligen Anordnung mit. Die EU-Kommission hatte gegen das im Juli in Kraft getretene Gesetz zur Senkung des Ruhestandsalters von 70 auf 65 Jahre geklagt.
Die Anordnung gelte auch rückwirkend für die bereits pensionierten Richter, teilte der EuGH nun mit. Die Regierung in Warschau müsse nun dafür sorgen, dass die betroffenen Richter ihre Aufgaben wieder wie vor dem umstrittenen Gesetz ausüben können. Überdies dürfe die Regierung zunächst keine neuen Juristen als Nachfolger für die zwangspensionierten Richter ernennen. Auch der Posten der Gerichtspräsidentin darf laut EuGH einstweilig nicht neu besetzt werden.
Die polnische Regierung müsse überdies der Kommission über die Umsetzung der Anordnung regelmäßig Bericht erstatten. Das Luxemburger Gericht erließ die Anordnung nach eigenen Angaben noch bevor Polen Stellung zu dem Antrag der Kommission bezogen hatte. Der EuGH begründete dies mit einer „unmittelbaren Gefahr eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens“.
Mit dem Gesetz der Warschauer Regierung können 27 der 72 Richter zwangsweise in den Ruhestand geschickt werden. Kritiker sehen in den Zwangspensionierungen einen weiteren Versuch der Regierungspartei PiS, die polnische Justiz auf Linie zu bringen. Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt das Gesetz über das Oberste Gericht unter anderem „gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit“. Brüssel liegt mit Warschau wegen einer ganzen Reihe von Gesetzen zum Umbau der Justiz im Streit. (afp/so)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion