EuGH: Banken haben umfassende Aufklärungspflichten bei Darlehen in Fremdwährung
Banken müssen bei Darlehen in einer fremden Währung umfassend über das damit verbundene Wechselkursrisiko aufklären.
Kunden müssten „eine umsichtige und besonnene Entscheidung“ treffen können, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch. Danach kann die Pflicht zur Rückzahlung des Darlehens in fremder Währung missbräuchlich sein, wenn die Bank ihren Aufklärungspflichten nicht nachkommt. (Az: C-186/16)
Im Streitfall hatte eine Frau aus Rumänien einen Kredit in Schweizer Franken aufgenommen. Während der Laufzeit verlor der rumänische Leu gegenüber dem Franken fast die Hälfte seines Wertes.
Die Klägerin argumentierte, es sei hier „missbräuchlich“, dennoch eine Rückzahlung des Darlehens in Schweizer Franken zu verlangen. Nach den Maßgaben des Luxemburger Urteils müssen dies nun die rumänischen Gerichte prüfen. (afp)
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