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Verursacherprinzip

EU-Rechnungshof: Für Umweltschäden zahlen oft Steuerzahler

Für die Wirtschaft wird die Umwelt zerstört, die Zeche zahlen die Bürgerinnen und Bürger - ein Klischee? Dass dies immer wieder tatsächlich passiert, zeigt ein Bericht des Europäischen Rechnungshofs.

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Landwirtschaft.

Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/dpa

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Lesedauer: 3 Min.

Steuerzahler müssen laut Europäischem Rechnungshof in vielen Fällen statt der eigentlichen Verursacher für Umweltverschmutzung aufkommen. Und das, obwohl in der EU eigentlich das sogenannte Verursacherprinzip gelte, kritisierten die Prüfer in einem am Montag veröffentlichten Bericht.
Sprich, wer für einen Schaden verantwortlich sei, müsse für ihn aufkommen. „Bislang werden diese Kosten jedoch viel zu oft auf die europäischen Steuerzahler abgewälzt“, so Viorel Stefan, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs.

Verursacher nicht ermittelbar

Als Beispiel wird unter anderem die Landwirtschaft genannt, da es bei solchen sogenannten diffusen Quellen besonders schwer sei, das Verursacherprinzip anzuwenden. Von diffusen Quellen spricht man, wenn kein konkreter Verursacher der Verschmutzung – also beispielsweise ein Betrieb – ermittelt werden kann oder wenn es zahlreiche kleine oder verteilte Quellen gibt, aus denen Schadstoffe freigesetzt werden.
„In der EU ist die aus diffusen Quellen stammende landwirtschaftliche Verschmutzung durch Nitrat und Pestizide die Hauptursache dafür, dass das Grundwasser keinen guten chemischen Zustand erreicht“, heißt es.
Der Bericht konzentrierte sich vor allem auf die Bereiche Industrie, Abwasser, Abfall und Boden. Es wird geschätzt, dass sich die Schäden durch Kosten und entgangene Vorteile auf 55 Milliarden Euro pro Jahr summieren, weil Anforderungen des EU-Umweltrechts immer wieder nicht eingehalten werden. „Es gibt jedoch keine umfassende Bewertung der Gesamtkosten der Umweltverschmutzung für die Gesellschaft“, so der Bericht.

Private Haushalte tragen den größten Teil der Kosten

Im Bereich des Abwassers wird etwa kritisiert, dass kommerzielle Bereiche wie Land- und Forstwirtschaft für knapp 60 Prozent und die Energieversorgung für knapp 20 Prozent des Wasserverbrauchs verantwortlich seien. Dabei trügen private Haushalte in der EU gewöhnlich den größten Teil der Kosten für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, obwohl sie nur zehn Prozent des Wassers verbrauchten.
Bei der Bodenverschmutzung besteht laut Bericht ein erhöhtes Risiko, dass die Verursacher nicht mehr ermittelt werden können oder insolvent sind, weil die Verunreinigung vor längerer Zeit stattgefunden hat. Mehr als 42 Prozent der Sanierungsmaßnahmen für verschmutzte Böden werden den Angaben zufolge aus öffentlichen Mitteln einschließlich EU-Mitteln finanziert.
Rund 60 Prozent der Oberflächengewässer, also etwa Flüsse und Seen, befinden sich keinem guten ökologischen Zustand, wie der Rechnungshof unter Berufung auf die Europäische Umweltagentur schreibt. Zudem sind demnach rund 2,8 Millionen Standorte vor allem durch Industrie und Abfallentsorgung potenziell verunreinigt. Die Luftverschmutzung sei das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko. (dpa)

Kommentare

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hellsmannvor 4 Jahren

"Steuerzahler müssen laut Europäischem Rechnungshof in vielen Fällen statt der eigentlichen Verursacher für Umweltverschmutzung aufkommen. Und das, obwohl in der EU eigentlich das sogenannte Verursacherprinzip gelte, kritisierten die Prüfer "???

Verursacherprinzip ,wozu gibt es denn den Steuerzahler ?Ob erhöhter Aufwand bei der Trinkwasseraufbereitung ,durch Nitrate,Gülle,Tiermastmittel,Pestizide usw.oder die Luftverschmutzer wie Fliegerei,Kohleverfeuerung ,Autoverkehr ohne Limit ,etc.?Ferner jegliche finanzielle "Ausrutscher " unser Staatsdiener für in den Sand gesetzte und überteuerte Projekte.Für alles das steht der Steuerzahler zur Verfügung!Aber auch in der Zukunft hält die Politik mit Co-2-Bepreisung schon das nächste Schmankerl bereit um klamme Kassen zu füllen,um dann mit dem bekannt dilletantischen Vorgehen für alles und jeden der um Geld bittet ,(ohne den steuerzahlenden Bürger) die gleichen Verteilungsmechanismen zu nutzen!So bleibt der sozialistische Kreislauf in Gang !

Bubikopfvor 4 Jahren

Oft? Für Umweltschäden, für alle Schäden, die hierzulande verursacht werden, zahlen die Steuerzahler, nicht die Verursacher. Hat sich eingebürgert und unterstützt das Kollektivgehabe und die Inkompetenz usw.

Wolfgang Schlichtingvor 4 Jahren

Wenn das Verursacherprinzip noch rechtsgültig ist, haftet Frau Merkel für alle Schäden, die Deutschland und der deutschen Bevölkerung durch die von ihr angeordnete, illegale Einreise von mehr als 1 Million Ausländer entstanden sind, der EuGH hat in 2017 per Urteil bestätigt, dass die Masseneinreise illegal erfolgte.