EU-Kommission fordert Reform von Strafverfahren zur Rechtsstaatlichkeit
Die EU-Kommission hat eine Überarbeitung des Strafverfahrens bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit gefordert. Vor dem Hintergrund der langwierigen Verfahren zu Polen und Ungarn forderte sie die Mitgliedstaaten am Mittwoch auf, die Beratungen über das Vorgehen im EU-Rat besser zu organisieren. Nötig seien „klare Verfahrensregeln“, welche „den Entscheidungsprozess verbessern“. Darüber hinaus kündigte die Kommission an, einen jährlichen Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten vorzulegen.
Wegen Angriffen auf die Unabhängigkeit ihrer Justiz laufen bisher beispiellose Strafverfahren gegen Polen und Ungarn. Grundlage ist Artikel 7 des EU-Vertrags, der bei anhaltenden Verstößen Sanktionen bis zum Stimmrechtsentzug auf EU-Ebene vorsieht.
Bei Polen hatte die EU-Kommission das Verfahren im Dezember 2017 eingeleitet, bei Ungarn das Europaparlament im September 2018. Für seine Fortführung ist aber der Rat der Mitgliedstaaten zuständig.
Dreistufiges Verfahren
Das Verfahren sieht dann drei Stufen vor. In einem ersten Schritt wäre eine Warnung möglich, dann die Feststellung einer „schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung“ europäischer Grundwerte und schließlich die Verhängung von Sanktionen. Keines der Verfahren hat bisher Stufe eins erreicht.
Die Mitgliedstaaten vertagten Entscheidungen immer wieder und forderten die EU-Kommission auf, weiter den Dialog mit den betroffenen Regierungen zu suchen. Im Falle Polens entschied der Europäische Gerichtshof inzwischen über mehrere von der Kommission parallel angestrengte Vertragsverletzungsverfahren und gab Brüssel recht. Polen machte daraufhin einen Teil der umstrittenen Reformen rückgängig.
Neben klareren Verfahrensregeln forderte die Kommission nun auch klare Bestimmungen, um wieder aus den Artikel-7-Verfahren auszusteigen oder die Lage schnell zu deeskalieren. Dies solle erfolgen, sobald der Mitgliedstaat „die verlangten Schritte unternommen hat, um den Respekt der Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen“.
Von der Leyen will Gelder stärker an Rechtsstaatlichkeit knüpfen
Der Vorschlag der scheidenden EU-Kommission, daneben einen jährlichen Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit für alle Mitgliedstaaten zu erstellen, findet sich auch in den „politischen Leitlinien“ der gewählten künftigen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wieder. Sie war bei ihren Anhörungen im EU-Parlament teils heftig kritisiert worden, weil ihre Vorschläge zur Rechtsstaatlichkeit vage blieben.
In den Leitlinien hieß es nun, sie wolle sich „auf eine strengere Durchsetzung konzentrieren“ und auf jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs aufbauen. Die CDU-Politikerin spricht sich auch dafür aus, im nächsten mehrjährigen EU-Finanzrahmen die Auszahlung von Geldern stärker an die Rechtsstaatlichkeit zu knüpfen. (afp)
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