EU-Gericht rügt unzureichenden Zugang zu Impfstoff-Verträgen

Der Gerichtshof der EU hat entschieden: Die EU-Kommission habe keinen hinreichenden umfassenden Zugang zu den Verträgen der Impfstoffe gewährt. Entsprechenden Entscheidungen seien mit dem Urteil nichtig.
Gläschen mit jeweils sechs Dosen des neuen angepassten Corona-Impfstoffs von Biontech/Pfizer.
Gläschen mit jeweils sechs Dosen des Corona-Impfstoffs von Biontech/Pfizer.Foto: Christophe Gateau/dpa
Epoch Times17. Juli 2024

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Kommission wegen unzureichenden Zugangs zu Impfstoff-Verträgen gerügt.

Die Brüsseler Behörde habe der Öffentlichkeit „keinen hinreichend umfassenden Zugang zu den Verträgen über den Kauf von Impfstoffen gegen Covid-19 gewährt“, teilte das EuG am Mittwoch in Luxemburg mit.

Dieser Verstoß betreffe besonders die Entschädigungsbestimmungen der Verträge und die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenskonflikten, die die Mitglieder des Verhandlungsteams für den Kauf der Impfstoffe abgegeben hätten, hieß es weiter.

Es geht um über eine Milliarde Dosen Impfstoff

Hintergrund des Verfahrens waren die in den Jahren 2020 und 2021 zwischen der Kommission und Pharmaunternehmen geschlossenen Verträge über den Kauf von Corona-Impfstoffen. Dabei waren rund 2,7 Milliarden Euro freigegeben worden, um über eine Milliarde Impfstoffdosen verbindlich zu bestellen.

2021 hatten Europaabgeordnete und Privatpersonen auf Grundlage der Verordnung über den Zugang zu Dokumenten Zugang zu diesen Verträgen und weiteren Dokumenten beantragt, „um ihre Bedingungen zu verstehen und sich von der Wahrung des öffentlichen Interesses zu überzeugen“. Nachdem die Kommission die Dokumente nur teilweise veröffentlicht hatte, erhoben die Antragsteller vor dem EuG Nichtigkeitsklagen.

Das Gericht gab den Klagen nun teilweise statt und erklärte die Entscheidungen der Kommission für nichtig, soweit sie Fehler aufwiesen.

Bezüglich möglicher Entschädigungen von Pharmaunternehmen durch die Mitgliedstaaten wegen etwaiger Schadensersatzansprüche betonten die Richter, dass der Hersteller für den Schaden hafte, der durch einen Mangel seines Produkts verursacht worden sei. Diese Haftung könne nicht durch Klauseln begrenzt oder ausgeschlossen werden. Eine Erstattung durch Dritte sei jedoch möglich.

Es ging um zwei Fälle

Die Luxemburger Richter hatten konkret über zwei Fälle zu entscheiden.

Im ersten Fall ging es um die Klage von fünf EU-Abgeordneten der Grünen, die Zugang zu den Impfstoffverträgen zwischen der Kommission und den großen Pharmaunternehmen beantragt hatten. Zunächst gab die Kommission nur teilweise den Anträgen statt und schwärzte ausgiebig die Verträge.

Es ging um den Kauf von Covid-19-Impfstoffen vor allem von AstraZeneca, Sanofi-GSK, Johnson & Johnson, BioNTech-Pfizer, CureVac und Moderna. Daraufhin riefen die Abgeordneten das Gericht an.

Im zweiten Fall ging es um Frankreich. Dort verlangten zwei Rechtsanwälte im Namen von 86.000 Unterzeichnern einer Petition Zugang zu diesen Verträgen.

Sie forderten zudem Informationen, wer von EU-Seite an den Verhandlungen teilgenommen hatte. Auch dem war die Kommission nicht nachgekommen, woraufhin 2.800 Unterzeichner Klage vor dem EU-Gericht erhoben.

Nun erklärten die Richter in Luxemburg also, dass die Kommission zu Unrecht den Zugang zu den Dokumenten versagt habe. Nach Daten des Europäischen Rechnungshofs unterzeichnete von der Leyens Behörde bis Ende 2021 Verträge im Wert von 71 Milliarden Euro, mit denen bis zu 4,6 Milliarden Impfstoffdosen gesichert wurden.

Es gab keine Möglichkeit für die EU-Mitgliedsstaaten, die Bestellungen teilweise zu stornieren. Sie waren viel zu hoch. Bisher konnten sie nur eine zeitliche Streckung der Lieferungen erreichen. Polen und Ungarn reichten in diesem Zusammenhang Klagen gegen die EU-Kommission ein.

Auch der Europäische Rechnungshof hatte bereits in einem Prüfbericht moniert, dass von der Leyen an Verfahrensregeln vorbei den Pfizer-Deal eingefädelt habe. Sie gebe aber keine Auskünfte dazu.

Das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden. (dts/red)

 



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