Scharfe Kritik kurz vor Wahl: Gericht bestätigt mangelnde Transparenz bei Impfstoffverträgen

Die EU-Kommission hat bei Verträgen über Impfstoffe zu Unrecht Informationen zurückgehalten. Vereinbarungen über Entschädigungen und Erklärungen zu Interessenkonflikten sollten eingesehen werden können, erklärte das EU-Gericht.
Ursula von der Leyen ist für eine zweite Amtszeit als Präsidentin der EU-Kommission nominiert.
Ursula von der Leyen ist für eine zweite Amtszeit als Präsidentin der EU-Kommission nominiert.Foto: Alessandro Della Valle/Keystone/EDA/Pool/dpa
Epoch Times17. Juli 2024

Morgen, am 18.07.2024, stellt sich Ursula von der Leyen (CDU) erneut zur Wiederwahl im Europaparlament. Kurz vor der möglichen Wiederwahl wird jetzt Kritik gerichtlich bestätigt, die unzureichende Transparenz bei der Impfstoff-Beschaffung während der Corona-Krise bemängelte. Von der Leyen kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Zuletzt wurden Ermittlungen gegen die amtierende Präsidentin der Europäischen Kommission bis zur Europawahl ausgesetzt.

Die EU-Kommission hat bei den 2020 und 2021 mit Pharmaunternehmen geschlossenen Verträgen über Impfstoffe zu Unrecht Informationen zurückgehalten. Vereinbarungen über Entschädigungen und Erklärungen zu Interessenkonflikten sollten eingesehen werden können, erklärte das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg am Mittwoch.

Eine Milliarde Impfstoffdosen für 2,7 Milliarden Euro bestellt

Das Gericht gab den Klagen mehrerer EU-Abgeordneter sowie von Bürgern teilweise statt. Mit den Verträgen, um die es ging, wurde in den ersten Pandemiejahren eine Milliarde Impfstoffdosen für insgesamt 2,7 Milliarden Euro bei verschiedenen Pharmaunternehmen bestellt.

2021 beantragten die Kläger Einsicht in diese Verträge und andere Dokumente, die damit zusammenhingen. Die Kommission stellte aber nur eine teilweise geschwärzte Fassung zur Verfügung.

Deswegen wandten sich fünf aktuelle und frühere Mitglieder der Fraktion der Grünen/EFA sowie zwei französische Rechtsanwälte im Namen zahlreicher Bürger an das Gericht. Dieses erklärte nun die Entscheidungen der Kommission, die Dokumente nicht komplett zur Verfügung zu stellen, teilweise für nichtig – sie enthielten Fehler.

Der Grund für die vereinbarten Entschädigungsregeln – nämlich das hohe Risiko der Unternehmen – sei bereits öffentlich bekannt. Die Kommission habe nicht erklären können, warum die geschäftlichen Interessen der Unternehmen beeinträchtigt würden, wenn mehr von diesen Klauseln öffentlich gemacht würde.

Kommission berief sich auf Schutz der Privatsphäre

Die Kommission hatte sich auf den Schutz der Privatsphäre berufen, um Einsicht in die Erklärungen des Verhandlungsteams zu nicht bestehenden Interessenkonflikten teilweise zu verweigern.

Die Kläger hätten allerdings nachgewiesen, dass ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung bestehe, erklärte das Gericht. Nur wenn der Name sowie Beruf oder Amt bekannt seien, könne überprüft werden, ob wirklich kein Interessenkonflikt bestand.

Das Urteil des EU-Gerichts kann noch vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, angefochten werden. Fehlende Transparenz bei den Verträgen mit den Impfstoffherstellern wurde immer wieder kritisiert. In dem Zusammenhang ermittelt auch die europäische Staatsanwaltschaft.

Unter den Klägern in Luxemburg war auch die deutsche EU-Abgeordnete Jutta Paulus (Grüne). Sie sprach von einem „Sieg“ und erklärte, das Urteil stärke „Transparenz und Kontrolle, auch für die Zukunft“.

Die Kommission kündigte an, das Urteil und seine Auswirkungen sorgfältig prüfen zu wollen. Das Gericht habe der Klage nur teilweise stattgegeben, betonte sie. Es habe bestätigt, dass die Kommission nur einen teilweisen Zugang habe gewähren müssen. Die Kommission behalte sich rechtliche Möglichkeiten vor. (afp/red)



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