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Corona-Maßnahmen

EU-Gericht bestätigt 3G-Regelung in Europaparlament

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Das Europaparlament in Brüssel.

Foto: Olivier Matthys/AP/dpa/dpa

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Lesedauer: 1 Min.


Im Zuge der Corona-Pandemie hat auch das EU-Parlament eine 3G-Regelung einführen dürfen. Die Freiheit der Abgeordneten wurde dadurch „nicht unverhältnismäßig beschränkt“, wie am Mittwoch das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg entschied. Es wies die Klagen mehrerer Abgeordneter ab. (Az. T-710/21 und weitere)
Im Oktober 2021 hatte das Präsidium des EU-Parlaments Zugangsbeschränkungen beschlossen. Die Gebäude an den Arbeitsorten in Brüssel, Straßburg und Luxemburg durften danach nur mit einem Impf-, Test- oder Genesenennachweis betreten werden. Dagegen klagten Abgeordnete aus Belgien, den Niederlanden, Frankreich und Italien.
Das EuG wies die Klagen nun ab. Die Regelung greife in die freie und unabhängige Ausübung des Abgeordnetenmandats ein. Dies sei aber gerechtfertigt, um die Gesundheit der Abgeordneten und Mitarbeiter zu schützen und so auch die Arbeitsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten. Gleiches gelte für die mit den Kontrollen verbundene Datenverarbeitung.
Angesichts der pandemischen Lage in ganz Europa sei die Maßnahme notwendig und verhältnismäßig gewesen, befanden die Luxemburger Richter. Für nicht Geimpfte oder Genesene sei die Testpflicht zumutbar gewesen.
Allerdings verpflichtete das EuG das Parlamentspräsidium, die weitere Notwendigkeit dieser Maßnahmen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Die Kläger können gegen dieses Urteil noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. (afp/dl)

Kommentare

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StudiertErvor 3 Jahren

"EU-Gericht bestätigt 3G-Regelung in Europaparlament"

So geht EU Diktatur, juristisch!

Hildegard Hardtvor 3 Jahren

Abgeordnete aus Belgien, Frankreich, Italien und den Niederlanden klagen, aber Deutschland beugt sich wie immer dem Brüsseler Diktat! - Die Abgeordneten, deren Klagen abschlägig beschieden wurden, können zwar die nächste Instanz (EuGH) bemühen, werden aber auch dort scheitern, denn eine Krähe hackt bekannt der anderen kein Auge aus.

Unter diesem Aspekt kann man den Zorn von Marine Le Pen auf den Brüsseler EU-Klüngel verstehen; dort müßten unbedingt Reformen durchgeführt werden, bevor sich Mißwirtschaft und Amtsanmaßung noch weiter fortsetzen.

Anonymousvor 3 Jahren

"Für nicht Geimpfte oder Genesene sei die Testpflicht zumutbar gewesen."

Falsch, denn ein negativ getesteter kann keinen anderen anstecken, da er nichts hat. Ein geimpfter schon, er kann unbemerkt andere anstecken. Daher ist die Regelung nach medizinischen und wissenschaftlichen Stand nicht begründbar. Entweder alle testen, oder Regelung aufheben.