EU-Gericht bestätigt 3G-Regelung in Europaparlament

Das Europaparlament in Brüssel.
Foto: Olivier Matthys/AP/dpa/dpa
Im Zuge der Corona-Pandemie hat auch das EU-Parlament eine 3G-Regelung einführen dürfen. Die Freiheit der Abgeordneten wurde dadurch „nicht unverhältnismäßig beschränkt“, wie am Mittwoch das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg entschied. Es wies die Klagen mehrerer Abgeordneter ab. (Az. T-710/21 und weitere)
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"EU-Gericht bestätigt 3G-Regelung in Europaparlament"
So geht EU Diktatur, juristisch!
Abgeordnete aus Belgien, Frankreich, Italien und den Niederlanden klagen, aber Deutschland beugt sich wie immer dem Brüsseler Diktat! - Die Abgeordneten, deren Klagen abschlägig beschieden wurden, können zwar die nächste Instanz (EuGH) bemühen, werden aber auch dort scheitern, denn eine Krähe hackt bekannt der anderen kein Auge aus.
Unter diesem Aspekt kann man den Zorn von Marine Le Pen auf den Brüsseler EU-Klüngel verstehen; dort müßten unbedingt Reformen durchgeführt werden, bevor sich Mißwirtschaft und Amtsanmaßung noch weiter fortsetzen.
"Für nicht Geimpfte oder Genesene sei die Testpflicht zumutbar gewesen."
Falsch, denn ein negativ getesteter kann keinen anderen anstecken, da er nichts hat. Ein geimpfter schon, er kann unbemerkt andere anstecken. Daher ist die Regelung nach medizinischen und wissenschaftlichen Stand nicht begründbar. Entweder alle testen, oder Regelung aufheben.
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"EU-Gericht bestätigt 3G-Regelung in Europaparlament"
So geht EU Diktatur, juristisch!
Abgeordnete aus Belgien, Frankreich, Italien und den Niederlanden klagen, aber Deutschland beugt sich wie immer dem Brüsseler Diktat! - Die Abgeordneten, deren Klagen abschlägig beschieden wurden, können zwar die nächste Instanz (EuGH) bemühen, werden aber auch dort scheitern, denn eine Krähe hackt bekannt der anderen kein Auge aus.
Unter diesem Aspekt kann man den Zorn von Marine Le Pen auf den Brüsseler EU-Klüngel verstehen; dort müßten unbedingt Reformen durchgeführt werden, bevor sich Mißwirtschaft und Amtsanmaßung noch weiter fortsetzen.
"Für nicht Geimpfte oder Genesene sei die Testpflicht zumutbar gewesen."
Falsch, denn ein negativ getesteter kann keinen anderen anstecken, da er nichts hat. Ein geimpfter schon, er kann unbemerkt andere anstecken. Daher ist die Regelung nach medizinischen und wissenschaftlichen Stand nicht begründbar. Entweder alle testen, oder Regelung aufheben.