EGMR verurteilt Moskau wegen erniedrigender Behandlung von Demonstranten

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Der Europäische Gerichtshof.Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa/dpa
Epoch Times13. Oktober 2020

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat Russland wegen der Verletzung der Versammlungsfreiheit und „erniedrigender Behandlung von Demonstranten“ zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt. Die Richter in Straßburg gaben am Dienstag der Klage zweier Protest-Teilnehmer statt, die angegeben hatten, bei einer Demonstration gegen den russischen Staatschef Wladimir Putin im Mai 2012 in Moskau von Polizisten misshandelt worden zu sein.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die russischen Behörden im Zuge der sogenannten Bolotnaja-Proteste in Moskau im Mai 2012 gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hatten, der die Anwendung von Folter oder erniedrigender Behandlung verbietet. Auch Artikel 11, der das Recht auf Versammlungsfreiheit regelt, wurde demnach verletzt.

Nach dem Urteil muss Russland den beiden Beschwerdeführern Schmerzensgeld in Höhe von 16.000 beziehungsweise 16.900 Euro zahlen sowie ihre Auslagen in Höhe von jeweils 4500 Euro übernehmen.

Achteinhalb Jahre nach Vorfall: Urteil vorm EGMR

Die beiden Beschwerdeführer waren vor den EGMR gezogen, nachdem ihre Klagen in Russland abgewiesen worden waren. Sie hatten am 6. Mai 2012, dem Tag vor der Einführung Putins in seine dritte Amtszeit, an einem regierungskritischen Protest mit zehntausenden Teilnehmern auf dem Bolotnaja-Platz in Moskau teilgenommen und waren nach eigenen Angaben von Beamten mit Schlagstöcken verprügelt worden. Ihre Verletzungen konnten sie durch ärztliche Atteste, Fotos und Videos belegen.

Die russischen Behörden hatten eine Untersuchung der Vorwürfe mit der Begründung abgelehnt, dass die Anwendung von Polizeigewalt gegen die Demonstranten „notwendig“ gewesen sei, weil diese sich „illegal“ verhalten hätten.

Der „Bolotnaja-Prozess“ – Nawalny unter den Teilnehmern

Im Zuge der Proteste im Mai 2012 in Moskau waren etwa 400 Menschen festgenommen worden, unter ihnen die prominenten Oppositionspolitiker Sergej Udalzow, Boris Nemzow und Alexej Nawalny. Uldazow und mehrere weitere Regierungskritiker wurden im sogenannten Bolotnaja-Prozess zu mehrjährigen Haftstrafen wegen der Organisation von „Massenunruhen“ verurteilt. Er kam 2017 wieder frei. Nemzow wurde 2015 in Moskau erschossen. Nawalny befindet sich nach einem Giftanschlag derzeit zur medizinischen Behandlung in Berlin. (afp)



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