Die EU will ein Vermögensregister – inklusive Immobilien, Kunstwerken, Kryptowährungen und Gold
Die EU prüft die Möglichkeiten für die Erhebung von Informationen, um ein umfassendes Vermögensregister zu erstellen. Einbezogen werden sollen alle Informationen über verschiedene Quellen des Vermögenseigentums – bis hin zu Kunstwerken und Gold.
Das Vermögensregister soll anschließend in eine „künftige politische Initiative einfließen“, heißt es im Ausschreibungstext. Damit werden, perspektivisch gesehen, Informationen über das Vermögen aller EU-Bürger in einer gigantischen Datensammlung zusammengeführt.
Es geht um das Wie, nicht um das Ob
Die Aufgabe lautet: „Es soll untersucht werden, wie aus verschiedenen Quellen des Vermögenseigentums (z. B. Landregister, Unternehmensregister, Trust- und Stiftungsregister, zentrale Verwahrstellen von Wertpapieren usw.) verfügbare Informationen gesammelt und miteinander verknüpft werden können, und der Entwurf, der Umfang und die Herausforderungen für ein solches Vermögensregister der Union analysiert werden.“
Und: „Die Möglichkeit, Daten über das Eigentum an anderen Vermögenswerten wie Kryptowährungen, Kunstwerken, Immobilien und Gold in das Register aufzunehmen, ist ebenfalls zu berücksichtigen.“
Die Ausschreibung wurde unter dem Titel „Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister in Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ durch die EU-Kommission am 16.7. mit der Nr. 2021/S 136-358265 veröffentlicht.
Ziel ist, den Zugang der zuständigen Behörden zu Finanzinformationen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu beschleunigen. Die Datenerhebung und die Zusammenschaltung der Register seien ein wichtiges Instrument des EU-Rechts, so die Autoren. Bis zum 1. Oktober 2021 können Interessenten und Institute ein Angebot abgeben, wenn sie diese Arbeit übernehmen wollen.
Eigentum kontrollieren, dann einschränken?
Ein derartiges Vermögensregister erinnert an verschiedene Debatten rund um Vermögen und Eigentum in Deutschland. Eine davon ist die Diskussion um bezahlbares Wohnen in Berlin. In Berlin finden bis zur Bundestagswahl Unterschriftensammlungen für ein Volksbegehren zur Enteignung aller Immobiliengesellschaften statt.
Vermieter, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, sollten enteignet werden. In Berlin gibt es im Wesentlichen sechs städtische Wohnungsbaugesellschaften, die Degewo, Gesobau, Gewobag, Stadt und Land, WBM und Howoge. Eine Gefahr, welche möglicherweise dahinter steckt, ist das Ziel der bundesweiten Abschaffung des privaten Wohnungsmarktes.
Eine andere Debatte betrifft die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, wie sie in den Wahlprogrammen der Grünen zu finden ist. Laut einem Entwurf der Grünen soll eine Vermögenssteuer ab zwei Millionen Euro pro Person gelten und ein Prozent jährlich betragen. Besteuert werde dabei nicht der Ertrag eines Unternehmens, sondern die Substanz.
Das Problem daran: Wer produktives Eigentum besteuert, hätte vermutlich bald keinen mehr, der Steuern zahlen könnte. Denn das Vermögen der Unternehmer steckt in ihren Betrieben, in Maschinen, in Ausbildungsplätzen, in Arbeitsverträgen. In Investitionen. Geld, das als Steuer abfließt, können Unternehmen nicht mehr investieren.
Verfassungskonform sei die Vermögensteuer nach herrschender juristischer Meinung sowie nach aktueller Rechtsprechung nur, wenn diese als Sollertragsteuer ausgestaltet wäre, also die Erträge und nicht die Substanz besteuert werden.
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