
Deutsche Klimaaktivistin erhält zwei Jahre Aufenthaltsverbot in Österreich
Einer Mitteilung ihrer Anwälte zufolge hat die Fremdenpolizei Leoben ein zweijähriges Aufenthaltsverbot in Österreich gegen die „Klimaaktivistin“ Anja Windl verhängt. Die aus Bayern stammende 28-Jährige stelle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Allerdings wurde sie im Nachbarland noch nicht strafrechtlich verurteilt.

Protest von „Letzter Generation“. (Archivbild)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Wie ihr Anwalt am Montag, 7. April, mitteilte, hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) der sogenannten Klimaaktivistin Anja Windl ein zweijähriges Aufenthaltsverbot für Österreich erteilt. Die Behörde stützte das Vorgehen gegen die 28-jährige deutsche Studentin auf Paragraf 67 des Fremdenpolizeigesetzes (FPG).
Nach Auffassung der österreichischen Fremdenpolizei ist aufgrund des persönlichen Verhaltens Windls davon auszugehen, dass ihr Aufenthalt eine „schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit“ darstelle. Erlassen hat den Bescheid die BFA-Außenstelle Leoben. Die Klimaaktivistin war im Jahr 2017 nach Österreich gezogen, um an der Universität Klagenfurt Psychologie zu studieren.
Klimaaktivistin Windl blockierte stark befahrene Straßen und Autobahnen
Wie sich der Studienerfolg gestaltet, ist nicht bekannt. Die aus einem niederbayerischen Dorf stammende Anja Windl hat jedoch schon früh Gefallen an den Protesten von „Fridays for Future“ gefunden. Nachdem diese Bewegung im Zuge der Corona-Pandemie an Bedeutung eingebüßt hatte, schloss sich Windl der radikaleren „Letzten Generation“ an.
Die mittlerweile in Graz wohnhafte junge Frau beteiligte sich in der Zeit von Oktober 2022 bis August 2024 an mehreren Straßenblockaden in Österreich und Bayern. Dazu verschüttete sie in Wien Speiseöl auf einer stark befahrenen Straße. In Regensburg blockierte sie zusammen mit Mitstreitern eine Brücke, von der aus eine Zufahrt zum dortigen BMW-Werk führte.
Der gegen Windl ergangene Bescheid liegt der österreichischen Nachrichtenagentur APA vor. In diesem wird ihr eine „führende Rolle“ bei der Anwerbung neuer Mitglieder für die mittlerweile in „Neue Generation“ umbenannte Gruppierung attestiert. Ihr Schwerpunkt liege im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.
Selbstermächtigung vor dem Hintergrund von angeblich drohendem „Zivilisationskollaps“
Weiter heißt es in dem Bescheid, Windl sei mehrfach wegen des Verdachts strafbarer Handlungen „polizeilich in Erscheinung getreten“. Die österreichische Fremdenpolizei bescheinigt ihr eine „querulatorische Neigung“. Diese sei kein Ausdruck von Aktivismus, sondern sei auf eine „weitreichende Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung“ ausgerichtet.
Experten wie der Religionspsychologe Michael Utsch erkennen in Bewegungen wie der mittlerweile aufgelösten „Letzten Generation“ Züge einer „Endzeitsekte“. Die sogenannten Aktivisten selbst rechtfertigen ihre Gesetzesverstöße mit einer Art übergesetzlichem Notstand. Diesen schaffe der vermeintlich bevorstehende „Zivilisationskollaps“ durch die behauptete „Klimakatastrophe“, die Windl auch angesichts des Bescheids wieder beschwört.
Eine andere Klimaaktivistin der „Letzten Generation“ äußerte, man müsse „den Alltag der Menschen unterbrechen, weil dieser die Katastrophe herbeiführt“. Im August des Vorjahres erklärte die „Letzte Generation“ in Österreich die Einstellung ihrer Aktivitäten. Die deutsche Organisation benannte sich Ende Februar in „Neue Generation“ um. Sie selbst will keine Störaktionen des Alltags mehr durchführen. Ein aus der Gruppe hervorgegangenes „Widerstandskollektiv“ soll dies jedoch sehr wohl noch tun.
Vorwurf: Windl will „politische Verhältnisse in Österreich verändern“
Windls Anwalt Ralf Niederhammer sieht jedoch keinerlei Grundlage für ein Aufenthaltsverbot seiner Mandantin. Im Kern stütze sich die Begründung des Bescheids auf deren Aktivitäten in der „Letzten Generation“ und ihre Social-Media-Auftritte. Ihr werde vorgeworfen, die „politischen Verhältnisse in Österreich verändern“ zu wollen. Niederhammer meint dazu:
„In Anbetracht, dass sie sich für die Einhaltung der Forderungen des Klimarates einsetzt, ist das einigermaßen kurios.“
Das BFA prüft seit März 2023 eine aufenthaltsbeendende Maßnahme gegen sie. Diese sei „eine administrativ rechtliche Maßnahme zum Schutz vor Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit“.
Die fremdenrechtliche Beurteilung des Sachverhalts vollziehe sich dem Gesetz zufolge auch unabhängig von strafgerichtlichen Beurteilungen. Dennoch dürfte das Vorgehen der Fremdenpolizei zumindest nach derzeitigem Stand auf wackligen Beinen stehen. Ein wesentliches Problem bei der Begründung der Gefahr könnte das Fehlen einer hinreichenden schweren strafgerichtlichen Verurteilung sein.
Verfahren gegen Klimaaktivistin und Mitstreiter läuft noch
Zwar wurde Windl in Österreich bereits zehnmal wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz oder die Straßenverkehrsordnung festgenommen. Dies führte auch zu Geldbußen und Ersatzhaft. Eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung erfolgte bislang jedoch nicht. In Deutschland wurde mindestens zweimal eine gerichtliche Geldstrafe gegen Windl verhängt.
Strafrechtliche Verurteilungen allein können nicht ohne weiteres Maßnahmen nach dem FPG begründen. Dies lässt jedoch auch den Schluss zu, dass das Fehlen solcher Sanktionen beträchtliche Hürden für eine Aufenthaltsbeendigung schafft. Seit November 2023 ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien gegen Windl und weitere ehemalige Mitglieder der „Letzten Generation“. Der Verdacht lautet auf Bildung einer kriminellen Vereinigung und schwere Sachbeschädigung. Eine Anklage gibt es bis dato jedoch nicht.
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