Brüssel leitet wegen fehlenden EU-Kommissars Verfahren gegen London ein
Die EU hat wegen der Weigerung Großbritanniens, einen Vertreter für die neue EU-Kommission zu benennen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen London eingeleitet. Als „Hüterin der Verträge“ habe die EU-Kommission am Donnerstag in einem ersten Mahnschreiben an die britische Regierung klar gemacht, dass diese gegen EU-Recht verstoße. Lenkt Großbritannien nicht ein, kann das Verfahren bis zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen.
Die britische Regierung hatte am Mittwochabend mitgeteilt, dass sie wegen der für den 12. Dezember geplanten Neuwahlen keinen Kommissar ernennen könne. Die neue EU-Kommission müsste damit nach bisherigem Stand am 1. Dezember ohne einen britischen Vertreter die Arbeit aufnehmen. Dies birgt das Risiko, dass von ihr beschlossene Rechtsakte juristisch angefochten werden könnten.
Juristen des EU-Rates sind nach Angaben von Diplomaten aber der Ansicht, dass diese Gefahr nicht besteht, wenn die EU vorher alles getan hat, um Großbritannien zur Nominierung eines Kandidaten zu drängen. Die künftige EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte London bereits zweimal schriftlich an die rechtliche Verpflichtung erinnert, einen Bewerber zu benennen.
Mit dem Vertragsverletzungsverfahren sichert sich die EU nun offenbar zusätzlich ab. Großbritannien hat nun bis zum 22. November Zeit, auf das Mahnschreiben aus Brüssel zu antworten. Danach wird die Kommission über das weitere Vorgehen entscheiden. (afp)
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