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Atomstrom in Polen

Brüssel leitet Verfahren wegen polnischer Staatshilfen KKW ein

Polen möchte sein erstes eigenes Kernkraftwerk bauen und greift dafür dem Energiekonzern bei den Kosten kräftig unter die Arme. Diese Staatshilfen prüft nun die EU-Kommission.

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Wasserdampf steigt aus dem Kühlturm des Atomkraftwerks (AKW) Isar 2.

Foto: Armin Weigel/dpa

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Lesedauer: 2 Min.

Die EU-Kommission stellt Staatshilfen für den Bau des ersten polnischen Kernkraftwerks auf den Prüfstand. Die Brüsseler Behörde kündigte am Mittwoch ein Verfahren an, das klären soll, ob Warschau dem staatseigenen Energiekonzern PEJ zu stark unter die Arme greift und damit gegen die EU-Regeln für Beihilfen verstößt. Polen setzt auf Atomenergie, um seine Kohlekraftwerke abzuschalten und die Klimaziele zu erreichen.
Die Bauarbeiten für den ersten polnischen Kernreaktor sollen 2026 in der Ortschaft Lubiatowo-Kopalino an der Ostseeküste beginnen. Sieben Jahre später soll das Kraftwerk ans Netz gehen.
Angesichts von jahrelangen Verzögerungen beim Bau neuer Kernreaktoren in EU-Ländern wie Frankreich und Finnland gilt das jedoch als ehrgeiziges Ziel. Die Baukosten werden mit umgerechnet rund 45 Milliarden Euro beziffert.

Vom Staat 14 Milliarden Euro für den Bau

Der polnische Staat will sich mit rund 14 Milliarden Euro am Bau beteiligen und damit rund 30 Prozent der Kosten übernehmen. Warschau will zudem eine vollständige Garantie für alle Kredite aussprechen, die der Konzern PEJ für das Kernkraftwerk aufnehmen muss. Sollte das Unternehmen die Schulden nicht zurückzahlen können, würde also der Staat einspringen.
Für den Betrieb des Reaktors hat die polnische Regierung zudem einen sogenannten Differenzvertrag mit PEJ vereinbart. Darin wird eine Preisgrenze für den Strom aus dem Kraftwerk festgelegt.
Ist der Strompreis auf dem Markt niedriger als vereinbart, zahlt der Staat dem Betreiber einen Ausgleich. Liegt der Marktpreis oberhalb der Grenze, gehen die zusätzlichen Gewinne des Stromproduzenten an die Staatskasse.
Brüssel äußerte nun Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Hilfen. „Es muss sichergestellt werden, dass insgesamt nicht mehr Beihilfen als unbedingt nötig gewährt werden“, teilte die Kommission mit. Die Behörde will zudem untersuchen, ob der Konzern PEJ durch die Hilfen einen übermäßigen Wettbewerbsvorteil auf dem Strommarkt bekäme. (AFP)

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