Arbeitnehmer und Familienangehörige
Bleiberecht für EU-Bürger nach dem Brexit: EU-Kommission verklagt Großbritannien
Die EU-Kommission hält das Austrittsabkommen mit Großbritannien von dem Inselstaat nicht genügend umgesetzt. Nun verklagt sie London vor dem Europäischen Gerichtshof.

Großbritannien trat vor fast fünf Jahren aus der EU aus. (Archivbild)
Foto: Stefan Rousseau/Press Association/dpa
Knapp fünf Jahre nach dem Brexit verklagt die EU-Kommission Großbritannien wegen einer ihrer Einschätzung nach mangelnden Umsetzung des Austrittsabkommens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Wie die Behörde am Montag mitteilte, wirft Brüssel London vor, EU-Bürgern und ihren Familienmitgliedern in Großbritannien nicht die vereinbarten Rechte zu gewähren.
Das Austrittsabkommen schützt das Bleiberecht aller EU-Bürger, die bereits vor Ende 2020 einen festen Wohnsitz im Vereinigten Königreich hatten und umgekehrt. Brüssel wirft Großbritannien vor, diese Rechte zu verletzten.
Kommission: Rechte von Arbeitnehmern nicht berücksichtigt
Nach jahrelangen Verhandlungen komme die Kommission zu dem Schluss, „dass mehrere Elemente der Beschwerden unberücksichtigt bleiben, einschließlich der Rechte von Arbeitnehmern und der Rechte von erweiterten Familienmitgliedern“, teilte die Behörde mit.
Obwohl Großbritannien nicht mehr Teil der EU ist, kann die Kommission laut Brexit-Abkommen gegen das ehemalige Mitgliedsland vor den EuGH ziehen. Das gilt, weil die entsprechenden Verfahren schon vor dem Brexit eröffnet wurden: Bereits in seiner Zeit als Mitgliedstaat hatte Brüssel Großbritannien jahrelang vorgeworfen, gegen die EU-Regeln zu verstoßen.
Der britische Premierminister Keir Starmer bemüht sich derzeit um einen „Neustart“ der Beziehungen zur EU. Seine Regierung spricht sich unter anderem für eine engere Zusammenarbeit in der Handels- und Verteidigungspolitik aus. (afp)
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