Bericht: EEG-Novelle könnte in Karlsruhe scheitern

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WindräderFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times28. Mai 2016

Die Novelle des Gesetzes über Erneuerbare Energien (EEG) könnte vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheitern: Das Windenergie-auf-See-Gesetz, das den Aus- und Neubau von Windenergieanlagen auf hoher See regeln soll, ist möglicherweise nicht verfassungskonform, so das Ergebnis eines Gutachtens des Verfassungsrechtlers Martin Schulte von der TU Dresden, berichtet der „Spiegel“. Laut Gesetzentwurf sollen bereits begonnene Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren mit Inkrafttreten des Gesetzes enden und durch „Ausschreibungsverfahren“ ersetzt werden, die vor allem große Windkraftbetreiber bevorzugen würden. Bereits zugesagte Förderansprüche würden erlöschen.

Unternehmen, die für Planung und Projektierung oft Millionen Euro vorgeschossen haben, müssten diese abschreiben. Für Schulte, der für seine Expertise vom Wirtschaftsverband Windkraftwerke beauftragt wurde, wäre das ein klarer „Bruch des Vertrauensschutzes“ und ein „Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip“. Anders als sonst bei Gesetzen kann laut Schulte jeder betroffene Projektentwickler und potenzielle Betreiber von Windkraftwerken direkt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Das will der Wirtschaftsverband nach eigenen Angaben auch tun, sollte das Gesetz verabschiedet werden. Am kommenden Dienstag wollen die Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel abschließend über das EEG beraten.

(dts Nachrichtenagentur)



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