Baerbocks neuer Job: Was macht die Präsidentin der UN-Generalversammlung?

Noch-Außenministerin Baerbock wurde für den zweitwichtigsten Job bei den UN nominiert. Was steckt dahinter und welche Aufgaben hat die Präsidentin der Generalversammlung?
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Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hält eine Rede während der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 23. Februar 2024.Foto: ANGELA WEISS/AFP via Getty Images
Von 21. März 2025

Annalena Baerbock, die deutsche Noch-Außenministerin, hat einen neuen Job in Aussicht: Die Grüne wird voraussichtlich noch in diesem Jahr das Amt der Präsidentin der UN-Generalversammlung in New York übernehmen, den zweitwichtigsten Job bei den UN. Das wurde am Dienstag, 18. März, bekannt gegeben. Epoch Times berichtete.

Der Präsident/die Präsidentin der UN-Generalversammlung wird für eine einjährige Sitzungsperiode gewählt. Er oder sie leitet die jährlichen Sitzungen, moderiert die Debatten und ist das Bindeglied zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten. Dieses Amt ist nicht zu verwechseln mit dem Amt des UN-Generalsekretärs, das derzeit der Portugiese António Guterres innehat. Der Generalsekretär ist die höchste Verwaltungsspitze der gesamten Organisation. Seine normale Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Baerbocks neuer Top-Job in NYC

Die UN-Generalversammlung gilt als das zentrale Gremium und Beratungsorgan der Vereinten Nationen, in dem alle 193 Mitgliedstaaten vertreten sind. Sie prüft und genehmigt den Haushalt, ernennt den UN-Generalsekretär, wählt die nichtständigen Mitglieder im Sicherheitsrat, entscheidet über die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten und verabschiedet nicht bindende Resolutionen.

Der Posten, für den Baerbock jetzt vorgesehen ist, hat also sowohl Symbolwert als auch praktische Bedeutung und wird oft als eine diplomatische Herausforderung angesehen. Er setzt viel Erfahrung und Geschick voraus, da er enge Kontakte mit verschiedenen Ländern und internationalen Organisationen erfordert. Ein diplomatischer Top-Job also, für den jetzt Baerbock nominiert ist, die nach eigener Aussage „aus dem Völkerrecht“ kommt.

Die Aufgaben der Präsidentin der Generalversammlung

Als Präsidentin der Generalversammlung leitet sie dann Plenarsitzungen und sorgt dafür, dass die Debatten geordnet ablaufen. Eine der wesentlichen Aufgaben ist es, als unparteiische Instanz zwischen den unterschiedlichen Interessen der Mitgliedstaaten zu agieren. Darüber hinaus moderiert die Präsidentin Verhandlungen über Resolutionen und vermittelt bei schwierigen diplomatischen Auseinandersetzungen.

Als Präsidentin hat Baerbock dann aber nicht die Macht, Entscheidungen zu treffen oder Resolutionen durchzusetzen. Vielmehr liegt der Fokus auf der Förderung eines Dialogs und der Repräsentation der Generalversammlung.

Die Entscheidung, Baerbock für diesen Posten zu nominieren, war nicht unumstritten. Insbesondere in Deutschland gab es verschiedene Reaktionen auf diese Wahl. Kritiker werfen Baerbock vor, in ihrer Rolle als Außenministerin nicht immer das nötige diplomatische Feingefühl gezeigt zu haben. Anfang Januar 2023 hatte sie beispielsweise in einer Fragerunde im Europarat in Straßburg für Aufsehen gesorgt, die sogar zu diplomatischen Spannungen führten, als sie erklärte, „wir führen einen Krieg gegen Russland und nicht gegeneinander“.

Politische Reaktionen auf Baerbocks Ernennung

Einige Kritiker äußerten Bedenken hinsichtlich ihrer Eignung für den Posten, zumal Baerbock  im Vergleich zu anderen Diplomaten in Deutschland und der Welt relativ wenig Erfahrung auf der internationalen Bühne mitbringt. Besonders ins Auge gefallen ist die Diskussion um die ursprüngliche Kandidatur von Helga Schmid, einer Topdiplomatin, die als Generalsekretärin des Europäischen Auswärtigen Dienstes in Brüssel und als Generalsekretärin der OSZE tätig war.

Die Bundesregierung hatte erst im Juli 2024 die 63-Jährige für das hohe Amt am Hauptsitz der Vereinten Nationen nominiert. Damals bezeichnete die Ampelregierung Schmid als „eine der erfahrensten deutschen Spitzendiplomatinnen, bestens vernetzt [, die] international hohes Ansehen“ genießt. Schmid galt als eine der qualifiziertesten Kandidaten für das Amt – doch jetzt die überraschende Entscheidung, Baerbock für die Sitzungsperiode 2025/2026 Präsidentin der UN-Generalversammlung zu nominieren.

Christoph Heusgen, der ehemalige Vorsitzende der Münchner Sicherheitskonferenz, bezeichnete die Nominierung Baerbocks im „Tagesspiegel“ als „Unverschämtheit, die beste und international erfahrenste deutsche Diplomatin durch ein Auslaufmodell zu ersetzen“.

Laut dem Sprecher der Bundesregierung, Steffen Hebestreit, sei Baerbock „hoch qualifiziert für diesen Job“ und hoch anerkannt. Daher habe sich das Kabinett „auch im Einvernehmen mit der künftigen potenziellen Bundesregierung darauf verständigt, Frau Baerbock zu nominieren“.

Keine richtige Wahl, sondern eine Nominierung

Die Ernennung der Präsidentin oder des Präsidenten der UN-Generalversammlung ist also keine Wahl im klassischen Sinne, sondern ein formelles Verfahren, das durch die Generalversammlung und die Vorschläge der regionalen Gruppen bestimmt wird. Es handelt sich um eine Auswahl im Rahmen des bestehenden Rotationssystems, bei dem Kandidaten aus unterschiedlichen Regionen der Welt nominiert werden.

Im Fall von Baerbock wurde diese von der deutschen Regierung als Kandidatin für den Posten vorgeschlagen. Diese Entscheidung wurde im Rahmen der europäischen Rotation getroffen, und Deutschland hatte in diesem Fall das Recht, den Kandidaten zu nominieren. Der Vorschlag wird dann von der Generalversammlung gewählt, wobei die Wahl in der Regel ohne Gegenkandidaten auskommt, wenn der Konsens innerhalb der Region besteht.

Damit läuft alles nach Baerbocks Nominierung für den Präsidentenposten der UN-Generalversammlung darauf hinaus, dass sie im Juni 2025 durch die Generalversammlung „gewählt“ wird.



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