„Aufstand der Erde“: Französisches Gericht hebt Verbot von Klimagruppe auf
Die höchste Verwaltungsgerichtsbarkeit in Frankreich hat die Auflösung der Klima-Aktivistengruppe Les Soulèvements de la Terre (Aufstand der Erde) am Freitag aufgehoben. Den Richtern des Staatsrats zufolge konnte die französische Regierung nicht beweisen, dass das Kollektiv „gewaltsame Umtriebe gegenüber Personen“ unterstützt habe. Es gebe „ernsthafte Zweifel“ an der entsprechenden Begründung der Auflösung, hieß es weiter.
Die Regierung hatte die Gruppe nach gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten im Westen Frankreichs im Juni aufgelöst. Aufstand der Erde habe zu Sabotageakten und Sachbeschädigung aufgerufen, hieß es in dem entsprechenden Dekret. Die Gruppe sei außerdem für gewalttätige Übergriffe auf Sicherheitskräfte verantwortlich. Die Regierung warf dem Aufstand der Erde vor, für die gewaltsamen Aktionen massiv in den Onlinenetzwerken geworben zu haben.
Die Gruppe sprach von einem politischen Schritt und einer „Verletzung der Meinungsfreiheit“.
Mehrere Organisationen und Parteien schlossen sich der Klage von Aufstand der Erde vor dem Staatsrat an. Die Grünen-Europaabgeordnete Marine Tondelier erklärte nach dem Richterspruch, die Justiz habe „ihre Rolle als Schutzwall“ gegenüber einer Regierung erfüllt, die eine Gruppe verbieten wolle, „die ihr politisch nicht passt“. (afp/dl)
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