Aufnahme von Kroatien in den Schengenraum empfohlen – EU-Außengrenzen besser schützen
Die EU-Kommission hat die Aufnahme Kroatiens in den Schengenraum empfohlen. Das Land sei in der Lage, die „vollständige Anwendung der Schengen-Vorschriften“ zu erfüllen, erklärte die Behörde am Dienstag in Straßburg.
Über die Aufnahme müssen nun die Mitgliedstaaten entscheiden. Der Schengenraum ermöglicht Reisen und Gütertransport ohne Grenzkontrollen. Bisher gehören ihm 26 Staaten an – neben 22 EU-Ländern auch Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein.
Als vollwertiges Mitglied werde Kroatien den Schengenraum stärken „und dafür sorgen, dass die EU-Außengrenzen besser geschützt werden“, erklärte EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos. Dies sei wichtig, „um die Herausforderungen von Migration und Sicherheit“ zu bewältigen.
„Wenn Schengen zusammenbricht, dann wird dies das Ende Europas sein“
Im Schengenraum finden Grenzkontrollen grundsätzlich nur an den Außengrenzen statt und nicht zwischen den Mitgliedstaaten. Wegen der Flüchtlingskrise und der Terrorgefahr haben aber sechs Schengen-Staaten seit 2015 wieder Binnenkontrollen an ihren Grenzen eingeführt: Neben Deutschland sind das Dänemark, Frankreich, Norwegen, Österreich und Schweden. Alle diese Länder haben ihre Kontrollen gerade bis ins Frühjahr kommenden Jahres verlängert, Deutschland bis Mitte Mai 2020.
Avramopoulos kritisierte erneut das Festhalten an Grenzkontrollen. „Wir können nicht so weitermachen“, sagte er. Die EU müsse zu einem „normalen Funktionieren“ des Schengenraums zurückkehren. „Wenn Schengen zusammenbricht, dann wird dies das Ende Europas sein.“ Dafür müssten dann auch die betreffenden Regierungen „verantwortlich gemacht werden“.
Weitere Kandidaten: Rumänien und Bulgarien
Die Kommission veröffentlichte unterdessen auch ihre Bewertungen für Rumänien und Bulgarien aus einem speziellen Überwachungsmechanismus, die de facto auch Voraussetzung für eine Aufnahme in den Schengenraum sind. Bei Rumänien gebe es „Rückschritte“ bei verlangten Justizreformen und dem Kampf gegen Korruption, erklärte die Kommission. Bukarest habe es versäumt, zusätzliche Empfehlungen der Kommission von Ende 2018 umzusetzen.
Bei Bulgarien, bei dem auch das Vorgehen gegen organisierte Kriminalität auf dem Prüfstand steht, sah die Kommission dagegen „ausreichende Fortschritte“. Sie wollte aber noch keine abschließende Entscheidung über das Ende des sogenannten Kooperations- und Überprüfungsmechanismus treffen, sondern sich erst mit den Mitgliedstaaten und dem Europaparlament abstimmen.
Die Situation Rumäniens und Bulgariens ist einzigartig in der Europäischen Union. Als beide Länder 2007 in die EU eintraten, wurde angesichts von Defiziten im Justizwesen und beim Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität der Kooperations- und Überprüfungsmechanismus vereinbart. Dabei müssen die Länder Vorgaben erfüllen, deren Erreichen regelmäßig überprüft wird. Beide Länder dringen schon seit Jahren darauf, dass die Überwachung beendet wird. (afp)
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