Ein Bäcker, die Bonpflicht und der Fasching: Krapfen mit eingebackener Quittung
In der Faschingszeit verkauft ein Bäcker in Bayern ein ganz besonderes Gebäck: mit eingebackenem Bon aus einem Lebensmitteldrucker.

Süße Idee: ein Krapfen mit Preis.
Foto: Tobias Hase/dpa/dpa
Ein Bäcker in Bayern hat auf die umstrittene Kassenbonpflicht mit einer süßen Faschingsidee reagiert: Krapfen mit einer eingebackenen Quittung aus Zucker.
„Wir hätten nicht gedacht, dass die Idee so gut ankommt“, sagte Nicole Helbig, Verkäuferin in der Bäckerei Ways im oberbayerischen Moosinning. Gut 200 der Krapfen – die in anderen Regionen etwa Berliner, Kräppel oder Pfannkuchen genannt werden – gingen täglich über die Theke, sagte sie am Sonntag. Normalerweise verkauften sie ein Viertel davon.
Den eingebackenen Bon aus sogenanntem Fondant hat der Bäcker in Moosinning mit einem Lebensmitteldrucker wie einen echten Kassenbon gestaltet.
Die Kunden seien alle sehr begeistert, doch die Aktion werde nach Fasching wieder beendet, sagte Helbig. Denn: „Den Papierbon müssen wir trotzdem austeilen“, sagte sie. Es sei ja schließlich Vorschrift. (dpa)
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