EuGH-Urteil über Gütezeichen „biologischer Landbau“ bei Halal-Produkten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Dienstag (9.30 Uhr), ob das europäische Gütezeichen „ökologischer/biologischer Landbau“ auch bei Halal-Produkten vergeben werden kann.
Ein französisches Verwaltungsgericht wollte vom EuGH wissen, ob eine solche Kennzeichnung möglich ist, wenn das Fleisch von rituell ohne vorherige Betäubung geschlachteten Tieren stammt.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit, in dem ein Verband das Gütezeichen für als halal beworbene Hacksteaks verbieten lassen will. (Az. C – 497/17)
Nach Ansicht des französischen Verbands ist die Angabe „ökologischer/biologischer Landbau“ unvereinbar mit Produkten, die von ohne Betäubung geschlachteten Tieren stammen. Eine solche Schlachtmethode entspreche nicht den in der maßgeblichen Verordnung geforderten „hohen Tierschutzstandards“. (afp)
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