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Urteil: Amadeu-Antonio-Stiftung darf Xavier Naidoo nicht als „Antisemit“ bezeichnen

Xavier Naidoo sah sich mit Antisemitismus-Vorwürfen konfrontiert. Dagegen hat der Sänger geklagt. Jetzt hat ein Gericht in Regensburg ein Urteil gefällt.

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Xavier Naidoo.

Foto: Peter Kneffel/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Popstar Xavier Naidoo (46) hat sich vor Gericht erfolgreich gegen Antisemitismus-Vorwürfe gewehrt. Das Landgericht Regensburg untersagte es einer Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung am Dienstag in seinem Urteil, den Sänger als „Antisemiten“ zu bezeichnen.
Die Frau habe diesen Vorwurf nicht ausreichend belegen können, sagte Richterin Barbara Pöschl bei der Urteilsverlesung. Die Referentin hatte im vergangenen Jahr in Straubing vor Publikum gesagt: „Er ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar.“ Die höchst umstrittene Stiftung setzt sich eigenen Angaben zufolge gegen Rechtsextremismus ein.
Naidoo, Sänger der Band Söhne Mannheims, hatte sich in der Verhandlung vor drei Wochen auf die Kunstfreiheit berufen und betont, dass er sich gegen Rassismus einsetze. Den Vorwurf antisemitischer Ressentiments wies er im Gerichtssaal zurück. Sein Sohn trage zudem einen hebräischen Namen.
Die Beklagte behauptete, dass Naidoo in seinen Liedtexten auch „antisemitische Codes und Chiffren“ verwende. Diese seien ihm nicht bekannt, hielt der Musiker dagegen. (dpa/so)

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