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Regierungsprogamm „Neustart Kultur“ – Eine Milliarde für den kulturellen Neubeginn

Das Staatsministerium für Kultur und Medien startet das Programm NEUSTART KULTUR. Vor allem die vielen privaten Kultureinrichtungen sollen wieder so schnell wie möglich davon profitieren und den Alltag der Menschen beflügeln.

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Aeham Ahmad, ein syrischer Pianist bei einem Konzert am 30. August 2020 in Reinstorf bei Lüneburg.

Foto: MORRIS MAC MATZEN/AFP via Getty Images

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Die Bundesregierung stellt im Programm NEUSTART KULTUR rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. Ziel der Maßnahmen ist es, das „durch die Corona-Pandemie lahmgelegte kulturelle Leben wieder anzukurbeln und Arbeitsmöglichkeiten für Künstlerinnen, Künstler und allen im Kulturbereich Tätigen zu schaffen“, wie die Staatsministerin für Kultur und Medien schreibt.
Rund 250 Millionen Euro sind vorgesehen, um „Kultureinrichtungen wieder fit zu machen für die Wiedereröffnung“. Gemeint sind Einrichtungen, „deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird“. Weitere 450 Millionen Euro sind für neue Aufträge von kleinen und mittleren, privatwirtschaftlich finanzierten Kulturstätten und –projekte gedacht, die sie an die Künstler und Soloselbständigen vergeben sollen.
Davon stehen jeweils 150 Millionen Euro für Musik (Livemusikstätten, -festivals, -veranstalter und –vermittler) beziehungsweise Theater und Tanz (Privattheater, Festivals, Veranstalter und Vermittler) zur Verfügung. 120 Millionen Euro sind für den Filmbereich gedacht (Kinos und auch Mehrbedarf bei Produktion und Verleih). 30 Millionen Euro fließen an Galerien, soziokulturelle Zentren sowie die Buch- und Verlagsszene.

Museum 4.0 und privater Hörfunk

150 Millionen Euro gehen an alternative, besonders digitale Angebote (Museum 4.0, „neue Formate der Digitalisierungsoffensive des Bundes, die der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich dienen“).
100 Millionen erhalten regelmäßig geförderte Kultureinrichtungen, um coronabedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben auszugleichen. Bei gemeinsam mit Ländern bzw. Kommunen getragenen Einrichtungen und Projekten leistet der Bund seinen Anteil an der Kofinanzierung.

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