Österreichischer Publizist wegen Beleidigung Söders zu Geldstrafe verurteilt
Der österreichische Publizist und frühere Politiker Gerald Grosz ist nach Beleidigungen von deutschen Politikern zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht im bayerischen Deggendorf verurteilte den Angeklagten am Montag in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 14.850 Euro, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Grosz soll unter anderem den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) als „Corona-Autokraten“ und „Södolf“ bezeichnet haben.
Während des politischen Aschermittwochs der AfD
Die Äußerungen tätigte Grosz laut Anklage 2023 als Gastredner während einer Rede zum politischen Aschermittwoch der AfD im bayerischen Osterhofen. Dort soll er Söder auch als „Landesverräter“ tituliert haben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach(SPD) habe er zudem als „Horrorclown“ beleidigt.
Das Amtsgericht Deggendorf erließ im vergangenen September zunächst einen Strafbefehl wegen Beleidigung gegen Grosz. Er sollte demnach eine Geldstrafe von 36.000 Euro zahlen. Dagegen wehrte sich Grosz vor dem Amtsgericht. Seine Aussagen gegen Söder seien als Satire zu verstehen, sagte er auf seinem YouTube-Kanal vor dem Prozess. Er kündigte dort bereits an, bei einer Verurteilung in Berufung zu gehen.
Grosz hatte in der Vergangenheit verschiedene Funktionen bei den Parteien FPÖ und BZÖ ausgeübt. Heute ist er eigenen Angaben zufolge Kolumnist und Autor. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion