Europäischer Gerichtshof untersagt Dextro Energy Verwendung von Gesundheitsbotschaften – Zuckerbomben
Die Verbraucherorganisation Foodwatch hat Dextro Energy wegen illegaler Gesundheitswerbung für seine Traubenzucker-Produkte abgemahnt. Das Unternehmen wirbt unter anderem mit den Aussagen „hilft sofort beim Denken“ und „natürliche Sofortenergie für Konzentration und Leistungsfähigkeit“. Nach Auffassung von Foodwatch sind diese Werbeversprechen unzulässig. Die Verbraucherorganisation forderte das Unternehmen auf, die betroffenen Aussagen bis zum 22. Juni 2017 zu entfernen. Bereits in der vergangenen Woche hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Dextro Energy die Verwendung anderer Gesundheitsbotschaften untersagt.
„Der EuGH hat ein Grundsatz-Urteil gesprochen: Zucker darf nicht als gesund beworben werden! Dextro Energy muss den Richterspruch zum Anlass nehmen, alle Gesundheitsversprechen für seine Zuckerbomben umgehend zu stoppen“, erklärte Sophie Unger von Foodwatch. „Dextro Energy gaukelt uns vor, wir müssten Traubenzucker essen, um geistig und körperlich leistungsfähig zu sein. Die Wahrheit ist: Wer regelmäßig viel Zucker zu sich nimmt, wird nicht leistungsfähiger, sondern hat ein höheres Risiko für Übergewicht und Diabetes.“
Lebensmittelhersteller müssen seit 2012 ihre gesundheitsbezogenen Werbeaussagen durch die EU genehmigen lassen – erlaubt sind derzeit rund 250 solcher „Health Claims“. Die Gesundheitsversprechen von Dextro Energy sind allerdings nicht darunter. Die Europäische Kommission lehnte in der Vergangenheit einen Antrag des Unternehmens auf die Zulassung ähnlicher Gesundheitsaussagen ab und wurde zuletzt durch ein Urteil des EuGH vor einer Woche bestätigt: Gesundheitsversprechen sind dem Gericht zufolge nicht erlaubt, wenn sie anerkannten Ernährungsempfehlungen widersprechen. Außerdem sei die Werbung irreführend, wenn zugleich verschwiegen wird, dass von einem erhöhten Zuckerkonsum gesundheitliche Gefahren ausgehen. Ungeachtet dessen wirbt Dextro Energy auf seiner Internetseite und in mehreren Youtube-Werbevideos mit den Aussagen „hilft sofort beim Denken“, „einfach schneller im Kopf“, „natürliche Sofortenergie für Konzentration und Leistungsfähigkeit“ und „leistungssteigernde Wirkung“. Diese Aussagen sind nach Ansicht von Foodwatch irreführend und nach dem Urteil des EuGH auch unzulässig. Deswegen hat foodwatch das Unternehmen nun abgemahnt. Auch foodwatch Niederlande hat eine entsprechende Beschwerde beim niederländischen Werberat („Reclame Code Commissie“) eingereicht. Das Selbstkontrollorgan der niederländischen Werbewirtschaft hatte in den vergangenen Jahren Gesundheitsaussagen von Dextro Energy für unzulässig erklärt.
Foodwatch forderte die Europäische Kommission auf, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführender Gesundheitswerbung zu schützen. Denn während die EU zwar festlegt, welche „Health Claims“ erlaubt sind, ist bislang nicht geregelt, welche Produkte mit diesen Gesundheitsversprechen werben dürfen. Selbst Süßigkeiten können ganz legal mit Gesundheitseigenschaften beworben werden, sobald ihnen zum Beispiel einfach künstlich Vitamine zugesetzt werden. Die EU hätte laut Verordnung schon 2009 sogenannte Nährwertprofile mit Mindestanforderungen an die Nährwertzusammensetzung von Lebensmitteln mit Gesundheitsaussagen festlegen müssen. Doch das ist bis heute nicht passiert. Nun drohen die Nährwertprofile sogar komplett aus der EU-Verordnung zu Health-Claims gestrichen werden. Die Europäische Kommission plant ihre Entscheidung im Laufe dieses Jahres zu fällen. Foodwatch forderte die Kommission auf, das Nährwertmodell der Weltgesundheitsorganisation (WHO) umgehend umzusetzen: Nur jene Produkte, die die WHO-Kriterien für ausgewogene Lebensmittel erfüllen, dürfen künftig mit Gesundheitswerbung vermarktet werden.
Das WHO-Regionalbüro für Europa hatte Anfang 2015 konkrete Vorgaben für ernährungsphysiologisch ausgewogene Produkte definiert. Dabei spielen unter anderem die Anteile von Fett, Zucker und Salz, aber auch der Kaloriengehalt oder zugefügte Süßstoffe eine Rolle. Die WHO hat das Modell ursprünglich für die Beschränkung von Kindermarketing entwickelt, empfiehlt den Einsatz dieser sogenannten Nährwertprofilen jedoch auch in anderen Zusammenhängen zur Förderung einer gesunden Ernährung.
(foodwatch/mh)
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