Tödliche „Spaßfahrt“ – Bewährungsstrafe für Motorradfahrer
Eineinhalb Jahre nach einer tödlich verlaufenen Ausfahrt zweier junger Männer mit manipulierten Motorrädern und überhöhter Geschwindigkeit hat das Landgericht Bielefeld ein Urteil gesprochen: Der heute 24-jährige Angeklagte, der in Hiddenhausen einen Anwohner angefahren und getötet hatte, erhält zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung.
Der 24-Jährige wurde bei dem Unfall selbst schwer verletzt und ist seitdem auf den Rollstuhl angewiesen, was das Gericht als mildernden Umstand ansah.
Der heute 20 Jahre alte zweite Fahrer, der an dem Unfall nicht direkt beteiligt war, wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Er muss einen Verkehrserziehungskurs absolvieren und 3600 Euro in Raten an die Verkehrswacht zahlen.
„Erschreckende Rücksichtslosigkeit“
Die Motorradtour der beiden Männer am 8. März 2022 sei von „erschreckender Rücksichtslosigkeit“ geprägt gewesen, erklärte das Gericht in der Urteilsbegründung. Ein verabredetes Rennen zwischen den beiden Männern habe sich aber nicht feststellen lassen, sagte die Vorsitzende Richterin Verena Willeke. „Ihr Ziel war Fahrspaß.“
Es sei auch unklar geblieben, wieso der 58-jährige Anwohner plötzlich auf die Straße gelaufen ist, so das Gericht. Möglicherweise gebe es eine „gewisse Mitschuld“ des Mannes.
Der 24-jährige Motorradfahrer sei gerade dabei gewesen zu überholen, als der Mann vor ihm auftauchte. Er habe ihn zu spät gesehen. Mit hoher Geschwindigkeit fuhr der 24-jährige den Fußgänger an: Laut Gutachten betrug die Aufprallgeschwindigkeit 72 Stundenkilometer. Überdies hatte der 24-Jährige keinen Führerschein, was ebenfalls Einfluss auf das Strafmaß hatte. Andererseits ist er seit dem Unfall dauerhaft auf Pflege angewiesen. Im Prozess konnte deshalb immer nur zwei Stunden am Stück verhandelt werden. (dpa/red)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion